Verbraucherzentrale reicht Klage gegen die Gasag ein
Stand: 11.12.2009
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Berlin - Die Berliner Verbraucherzentrale reicht eine Klage gegen den Energieversorger Gasag auf Rückzahlung überhöhter Entgelte ein. Das sei die Konsequenz aus zwei gescheiterten Schlichtungsgesprächen mit Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke), teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Berlin mit.
Hintergrund der Klage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH, wonach eine von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war. Am 13. Oktober beschloss der BGH, dass er ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 nicht zur Revision zulassen wird. Die Verbraucherzentrale vertrat die Auffassung, dass allen GASAG-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" abgerechnet wurde, Rückzahlungsansprüche zustehen.
Die Gasag weigert sich nach Angaben der Verbraucherschützer, die einbehaltenen überhöhten Entgelte an die Verbraucher zurückzuzahlen. Nun habe sich die Verbraucherzentrale von 194 Personen die Rechte abtreten lassen, beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin Einziehungsklagen einzureichen. Dabei gehe es um rund 193 000 Euro.
Weil Monate vergehen werden, bis über die Klage entschieden ist, appellieren die Verbraucherschützer an die betroffenen Kunden, ihr Recht bis zum 31. Dezember 2009 per gerichtlichem Mahnbescheid oder per Klage einzufordern. Es reiche nicht, weitere Zahlungen an die Gaza unter Vorbehalt zu leisten oder die Gaza selbst zur Rückzahlung aufzufordern, hieß es weiter.
Bei der Verbraucherzentrale gebe es zudem ein Informationspaket für Gasag-Kunden, dass die notwendige Vorgehensweise erläutere und 24 der in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen beantworte.