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Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Nach dem Gaspreise-Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, gegen jede Preiserhöhung vorsorglich Widerspruch einzulegen. Die Erhöhung solle unter Vorbehalt gezahlt oder der Preis gekürzt werden. Denn nur wer widersprochen hat, wahre die Chance auf Ersatz, wenn ein Gericht Gaspreise eines Versorgers für unbillig erklären sollte, erläuterten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf.

Die Frage, ob die Versorger für ihre Preiserhöhungen eine wirksame Rechtsgrundlage hätten, sei in dem Urteil vom Mittwoch nicht geklärt worden (Az.: VIII ZR 36/06), so die Verbraucherzentrale. Die Richter hätten nur entschieden, dass Verbraucher die Erhöhung von Gaspreisen kontrollieren lassen können, wenn sie die Erhöhung spätestens nach der Jahresabrechnung beanstandet haben. Bei der Prüfung bleibe der Anfangspreis aber unberücksichtigt.