Verbraucherzentrale NRW reicht Musterklage gegen Gaspreiserhöhungen ein
Stand: 07.09.2006
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Düsseldorf (AFP) - Mit einer Musterklage gehen Verbraucherschützer gegen die steigenden Energiepreise vor: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reichte am Donnerstag eine Sammelklage gegen den Gasversorger RWE Westfalen-Weser-Ems ein. In dem Musterverfahren beim Landgericht Dortmund sollen die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich überprüft werden. Bei einem Erfolg der Klage gebe es "erstmals auch für Kunden, die Preiserhöhungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, rückwirkend aus Jahresrechnungen seit 2004 Geld zurück", betonte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller. Womöglich könnten aber auch Verbraucher profitieren, die bislang noch nichts gegen die Gaspreiserhöhungen unternommen haben.
Selbstverständliche Spielregeln im Wettbewerb hätten "die ehemaligen Monopolisten bislang nicht gelernt", erklärte der Verbraucherschützer. So gebe es entweder gar keine oder aber unwirksame Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Gaspreiserhöhungen würden zudem selbst auf ausdrückliches Verlangen der Kunden nicht nachvollziehbar begründet. Müller zufolge hatten sich in den vergangenen drei Monaten rund 400 Kunden bei der Verbraucherzentrale über diesen "Missstand" bei RWE Westfalen Weser Ems beklagt. Die Verbraucherzentrale NRW wählte nun 25 Fälle für die Sammelklage aus.
Nach Angaben der Düsseldorfer Verbraucherschützer sind zwar derzeit eine Reihe von Musterverfahren anhängig, in denen die Billigkeit von Preiserhöhungen gerichtlich geprüft wird. Von einem positiven Ausgang dieser Feststellungsklagen könnten jedoch unmittelbar nur Gaskunden profitieren, die die Zahlung von Preiserhöhungen verweigert hätten. "Erstmals strebt die Verbraucherzentrale NRW nun eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage auch für Verbraucher an, die sich gegen Gaspreiserhöhungen nur mit einer Vorbehaltserklärung oder überhaupt nicht gewehrt haben", betonte Müller mit Blick auf das Verfahren gegen RWE Westfalen-Weser-Ems. Von einem möglichen positiven Urteil erhofften sich die Verbraucherschützer "Initialwirkung für wirksame Allgemeinen Geschäftsbedingungen" aller Energieversorger.