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Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Flüssiggas

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer plant seine Heizung mit Flüssiggas zu betreiben, sollte rechtzeitig die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beschaffung einer Tankanlage abwägen, so die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Um Verbraucher zu informieren, haben die Verbraucherschützer folgende Tipps zusammengefasst.

Ein Gastank kann gemietet oder gekauft werden, sogar ein Mietkauf ist möglich. Wer das Geld für einen Kauf nicht aufbringen kann, wird die auf lange Sicht teurere Variante der Miete wählen müssen. Eine Alternative dazu ist der Mietkauf, bei dem von vornherein festgelegt wird, dass der Kauf nach beispielsweise fünf Jahren unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Summen erfolgt.

Wesentlich wichtiger ist aber die Sicherung der flexiblen Einkaufsmöglichkeiten des Flüssiggases selbst, da die Preisunterschiede der Anbieter enorm sind. Besonders auffällig sind diese Differenzen zwischen den Unternehmen, die ihre Kunden vertraglich verpflichten, nur bei ihnen ihr Gas zu kaufen und denen, die auch einzelne Belieferungen anbieten. Die Marktbeobachtungen der Verbraucherzentrale in der Vergangenheit zeigten, dass Verbraucher, die sich an einen Anbieter binden, oft mit extrem höheren Preisen rechnen müssen.

Die beste Variante für den Verbraucher ist letztlich also der Kauf eines Tankes ohne vertragliche Bindung an einen Lieferanten. So kann immer der jeweils günstigste Anbieter gewählt und Geld gespart werden. Natürlich muss man dann für die Wartung der Anlage selbst sorgen. Das ist über den TÜV aber unproblematisch möglich und außerdem oft kostengünstiger als beispielsweise über einen Wartungsvertrag innerhalb eines Mietverhältnisses.

Auch der oft als Gegenargument genannte Versicherungsschutz bereitet keine Probleme, da sowohl die Sach- als auch Haftpflichtversicherung unkompliziert mit dem Versicherer geregelt werden kann. Als weiteres Problem bei der "Eigenversorgung" wird immer wieder ins Feld geführt, die Liefersicherheit sei nicht gewährleistet. Der Verbraucherzentrale ist aber kein einziger Fall bekannt geworden, in dem Verbraucher, die ihren Tank befüllen wollten und das auch bezahlen konnten, kein Gas bekamen. Außerdem kann man sicher sein, dass die Gasqualität aller Anbieter der DIN 51622 entspricht.

Vielen Verbrauchern ist die Möglichkeit der freien Wahl des Anbieters allerdings durch lange Tank-Mietverträge und der gleichzeitigen Lieferbindung erschwert. Wer die Vertragskündigung und den Aufwand für die Organisation der "Eigenversorgung" scheut, sollte wenigstens Preisvergleiche anstellen und mit dem Vertragspartner verhandeln. Wer hartnäckig ist, kann den Preis erheblich drücken. Es gibt Beispiele, bei denen Kunden bei den Unternehmen Nachlässe von bis zu 40 Prozent erreicht haben.

Eine weitere mögliche Falle: Für eine einmalige Anschlussgebühr sowie ein monatliches Entgelt kümmert sich der Lieferant sowohl um den Hausanschluss als auch um den Tank samt rechtzeitigem Nachschub. Über eine Einzelzähleranlage wird der Verbrauch erfasst und am Jahresende abgerechnet. Der Haken: Möchte ein Verbraucher zu einem günstigenSaisonpreis tanken, ist das nicht möglich, da der Füllzeitpunkt im Ermessen des Lieferers liegt. Diese Problemkonstellation tritt übrigens auch bei den so genannten Ortsnetzen auf, bei denen mehrere Häuser von einem Tank versorgt werden. Ein Wechsel ist zwar auch hier möglich, in der Praxis aber ebenfalls erst einmal teuer. Denn dann baut der Altversorger nämlich nicht nur seine ganze Technik ab, dem Kunden gehen in der Regel auch mehrere hundert , wenn nicht sogar tausend Euro verloren – für die einmalige Anschlussgebühr, die gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig wird sowie für den Aufbau einer neuen Versorgungsanlage. Ob eine Kündigung eines solchen Vertrages möglich und wirtschaftlich ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Verbraucherzentrale gibt dabei Hilfe und Unterstützung.