Verbraucherzentrale: EnBW wegen Irreführung abgemahnt
Stand: 15.09.2010
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Stuttgart - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Energieversorger EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die EnBW habe im Juli gegenüber Verbrauchern behauptet, dass das Stuttgarter Landgericht die niedrigen Gaspreise des Konzerns bestätigt habe. Das teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in der Landeshauptstadt mit. Mit der Behauptung täusche der Konzern die Verbraucher und verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
"Das Landgericht Stuttgart hat gegenüber den angeschriebenen Verbrauchern nichts bestätigt, schon gar nicht die Angemessenheit der EnBW-Gaspreise", sagte Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale. Die Prüfung der Angemessenheit sei überhaupt nicht Aufgabe des Landgerichts gewesen. "Die Droh-Schreiben der EnBW zeigen, dass der Energiekonzern mit unzulässigen Mitteln seine intransparente Preispolitik durchzudrücken versucht", fügte Benner hinzu. Eine Unterlassungserklärung der EnBW steht den Angaben zufolge noch aus.
EnBW reagierte auf die Schritte der Verbraucherzentrale mit einer Presseerklärung. Die Verbraucherzentrale kritisiere in erster Linie, dass die Schreiben den Eindruck erwecken, die angeschriebenen Kunden seien direkt am Verfahren beteiligt gewesen. Nach Auffassung der EnBW wird in den Briefen deutlich, dass dies nicht der Fall ist. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei EnBW jedoch grundsätzlich bereit, diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Nach Abschluss der Prüfung werde die EnBW dies der Verbraucherzentrale "voraussichtlich in Kürze formell mitteilen".