Urteil zu Gaspreiserhöhung: Versorger EWE muss Geld erstatten
Stand: 18.11.2010
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Aurich - Im Streit um Gaspreiserhöhungen musste sich der Oldenburger Energieversorger EWE vor dem Amtsgericht Aurich geschlagen geben. Das Gericht wies den Konzern an, die zusätzlichen Beträge von rechtswidrig erhöhten Gaspreisen in voller Höhe zu erstatten. Geklagt hatten drei Kunden wegen Preiserhöhungen ab April beziehungsweise August 2008. Der Streitwert betrug jeweils weniger als 600 Euro. Berufung wurde nicht zugelassen, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Das Gericht betonte, EWE habe sich ungerechtfertigt bereichert, da die Preisanpassungsklausel in den Gas-Sonderverträgen unwirksam sei. Das Amtsgericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli, der zum gleichen Ergebnis gekommen war.
Die drei Urteile des Amtsgerichts sind die ersten nach der BGH-Entscheidung und könnten somit wegweisende Wirkung für andere Gaskunden haben, die sich ebenfalls einen Erfolg vor Gericht erhoffen. "Es ist ein Signal in eine bestimmte Richtung", sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei aber nicht bindend für andere Gerichte. Auch Nina Hollender von EWE betonte, die drei Einzelverfahren seien nicht per se auf alle möglichen Kläger übertragbar.
Die Entscheidung des Gerichts ändere nichts an dem Angebot von EWE, freiwillig einen Sonderbetrag über 100 Millionen Euro an die rund 620.000 Gaskunden zu zahlen, sagte Hollender. Im Streit um die Gaspreiserhöhungen hatte EWE nach einer Schlichtung unter Vorsitz von Bremens Alt-Bürgermeister Henning Scherf (SPD) zugesagt, diesen Betrag an seine Kunden zurückzuzahlen. Vielen Kunden war das zu wenig. Bei einer vollen Rückerstattung wäre es doppelt so viel gewesen. Hollender zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Mehrheit der Kunden Rechtsstreitigkeiten vermeiden wolle und die Vermittlungslösung als angemessen ansehe.
(Aktenzeichen: 12C792/10)