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Urteil: Gassperre unzulässig - Kalkulation muss offengelegt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch hingewiesen (Az.: 12 O 544/05). Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hingenommen werden müsse.

Eine einstweilige Verfügung in diesem Sinne hatte bereits Anfang November das Amtsgericht Hamburg-Harburg erlassen. Danach wurde der norddeutsche Gasversorger E.ON Hanse verpflichtet, seine Kunden auch dann zu beliefern, wenn sie die erhöhten Preise seit Oktober 2004 nicht bezahlten.

Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen. Dagegen hatte das Mitglied einer 90-köpfigen Bürgerinitiative "Gaspreisboykott" geklagt.

Vor Gericht hatten die Vertreter der Stadtwerke dann behauptet, die Drohung sei nur durch einen Computerfehler versandt worden. Es sei nicht beabsichtigt, die Gaslieferung einzustellen. Die Stadtwerke müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen. Ob der Kunde den Preisaufschlag der Stadtwerke, der sich bei ihm auf 500 Euro summiert hatte, letztlich zahlen muss, wird in einem weiteren Verfahren entschieden.