Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Unkonventionelles Fracking wird auch unter 3000 Metern reguliert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Unkonventionelles Fracking wird in Zukunft auch in Tiefen unterhalb von 3000 Metern nur für die Erkundung oder besonderen Voraussetzungen erlaubt sein. Darauf verständigten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition bei Gesprächen über die geplante gesetzliche Regelung, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Kreisen der Unionsfraktion im Bundestag erfuhr.

Demnach wird die umstrittene 3000-Meter-Grenze, die unter anderem bereits vom Bundesrat als fachlich nicht begründbar kritisiert wurde, aus dem Entwurf für das Fracking-Gesetzespaket entfernt. Unkonventionelles Fracking zu kommerziellen Zwecken wäre damit auch in Tiefen von mehr als 3000 Metern zunächst prinzipiell verboten und lediglich zu den im Entwurf definierten Bedingungen gegebenenfalls doch genehmigungsfähig.

Das Gesetzespaket zur Fracking-Regelung soll nach der derzeitigen Planung in der kommenden Woche im Bundestag abschließend beraten werden. Derzeit laufen hinter den Kulissen die letzten Abstimmungen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, das gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die Entwürfe erarbeitet hat, soll die parlamentarische Beratung bis zur Sommerpause möglichst beendet sein. Im September könnte sich der Bundesrat abschließend damit befassen.

Fracking dient der Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Gesteinsschichten, die mit normalen Fördertechniken nicht erschlossen werden können. Die Methode ist sehr umstritten. Umweltschützer und Opposition lehnen sie ab.

Der von der schwarz-roten Bundesregierung im April vorgelegte Entwurf unterscheidet zwischen zwei Arten von Fracking, für die unterschiedliche Regeln greifen sollen. Das sogenannte konventionelle Erdgas-Fracking in tieferliegenden Sandsteinschichten, das vor allem in Niedersachsen bereits seit Jahrzehnten eingesetzt wird, bleibt generell möglich. Nur sensible Gebiete etwa für die Trinkwasserversorgung werden gesperrt.

Stärkeren Beschränkungen unterworfen wird dagegen das unkonventionelle Fracking. Dabei werden näher an der Oberfläche liegende feste Schiefer- oder Tonschichten durch eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien bearbeitet, um das begehrte Öl und Gas freizusetzen. Insbesondere diese Methode wird kritisiert. Gegner sehen Gefahren für grundwasserführende Bodenschichten.

Laut Ursprungsentwurf der Regierung sollte die Technik oberhalb von 3000 Metern vor diesem Hintergrund nur zu wissenschaftlich begleiteten Erprobungszwecken mit für Grundwasser unbedenklichen Substanzen erlaubt werden, während eine kommerzielle Förderung zunächst verboten sein sollte. Diese kann demnach allerdings in einem weiteren Schritt trotzdem bei den Behörden beantragt werden, wenn eine Expertenkommission die Nutzung einer konkreten Lagerstätte als unbedenklich einstuft.

Mit der jetzt vorgenommenen Streichung der Grenze von 3000 Metern aus dem Text würden diesen Bestimmungen in alle Schichten unabhängig von ihrer Tiefe ausgedehnt. Das entspricht auch einer Forderung des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im Mai in ihrer Stellungnahme zu den Regierungsentwurf verlangt, auf die Definition einer Meterzahl zu verzichten. Dies sei "sachfremd", weil Gefährdungen des Grundwassers unabhängig von einer bestimmten Tiefe auftreten könnten, hieß es darin.

Über die Streichung der 3000-Meter-Grenze aus dem Fracking-Gesetzespaket berichtete am Dienstag zuerst der Linken-Abgeordnete und Umweltexperte Hubertus Zdebel berichtet. Der Schritt zeige, dass diese "von Anfang an Schwachsinn" gewesen sei, teilte er in Berlin mit. Die Grenzziehung sei ökonomisch motiviert gewesen, weil unterhalb von 3000 Metern in Deutschland viel Erdgas lagere. Zdebel kritisierte die Änderung als völlig unzureichend und erneuerte die Forderung seiner Fraktion nach einem ausnahmslosen Frackingverbot.