Steuer auf Biokraftstoffe ab August 2006
Stand: 02.02.2006
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Berlin (dpa) - Biokraftstoffe sollen nach einem Gesetzesentwurf des Finanzministerium ab August 2006 besteuert werden. Ein Ministeriumssprecher begründete dies am Donnerstag mit einer Überförderung von Biokraftstoffen, die nach den Vorgaben der Europäischen Union abgestellt werden müsse. Nach dem Gesetzesentwurf soll auf reinen Biodiesel ab dem 1. August 2006 ein Steuersatz von zehn Cent pro Liter erhoben werden. Auf Biodiesel mit fossiler Beimischung sollen fünfzehn Cent pro Liter erhoben werden. Bislang sind Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit.
Das Finanzministerium plant zudem, Steuermäßigungen für Erdgas als Kraftstoff bereits 2015 auslaufen zu lassen. Ursprünglich sollte die Ermäßigung bis zum Jahr 2020 gelten. Dies sei ein Vertrauensbruch, teilte der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) mit. Inzwischen seien 650 Erdgas-Tankstellen in Betrieb genommen und rund 150 Millionen Euro investiert worden. Der Vorstoß des Ministeriums sei umweltpolitische ein "eklatanter Rückschritt".