Sieg über E.ON Hanse: 55.000 Gaskunden sollen Geld zurückbekommen
Stand: 31.01.2013
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Hamburg - Herber Rückschlag für den Gasversorger E.ON Hanse: Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch einer Sammelklage von 53 sogenannten "Gasrebellen" stattgegeben. 55.000 E.ON-Kunden dürfen nun auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge hoffen.
Preisänderungen der letzten 7 Jahre unwirksam
Die von der Verbraucherzentrale Hamburg koordinierte Klage richtete sich gegen Vertragsklauseln zu Preisanpassungen des Unternehmens. Der Schuldspruch habe nun alle Preisänderungen des Energiekonzerns der vergangenen sieben Jahre für unwirksam erklärt, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. "Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland", sagte Hörmann.
In einer Stellungnahme des Unternehmens hieß es: "Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. Unsere Preise sind angemessen. Die Möglichkeit, dies vor Gericht zu belegen, wurde uns genommen." Man werde die Begründung des Urteils sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob das Unternehmen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in die nächste Instanz gehe, teilte E.ON mit.
Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe denkbar
Weil sie höhere Preise von ihrem Versorger nicht akzeptieren wollten, widersprachen insgesamt 55.000 E.ON-Kunden den Preisänderungen, erläuterte Hörmann. 5000 von ihnen behielten sogar teilweise ihr Geld ein. In welcher Höhe E.ON nun rückwirkend Geld an sie ausschütten muss, hänge vom jeweiligen Fall - etwa vom Datum des Widerspruchs - ab.
"Wenn man vorsichtig ist, könnte das zusammen ein zweistelliger Millionenbetrag sein", sagte Hörmann. Selbst eine Rückzahlung vom Energieriesen in dreistelliger Millionenhöhe schloss er nicht aus. Zwar haben jene Verbraucher, die E.ON widersprochen und ihr Gas nur unter Vorbehalt gezahlt haben, einen juristischen Sieg errungen. Anspruch auf Erstattung hätten sie nach dem jetzigen Urteil allerdings nur für die vergangenen drei Jahre. Für sie ist laut Verbraucherzentrale eine weitere Klage vor dem OLG Hamburg anhängig.