Schwer bewegliche Heizthermostate erneuern
Lundquist Neubauer
Stand: 22.02.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Lässt sich das Thermostatventil einer Heizung nur noch schwer bewegen, sollte es ausgetauscht werden. Auch wenn der Heizkörper gleichbleibend heiß ist, egal wie das Thermostat eingestellt ist, ist eine Erneuerung sinnvoll. Darauf macht die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne "Meine Heizung kann mehr" aufmerksam.
Denn wie die meisten technischen Geräte nutzten sich auch Thermostatventile im Laufe der Zeit ab. Wie viel sich mit einem funktionierenden Thermostat an Heizkosten sparen lässt, können Verbraucher mit dem Thermonstat-Check auf der Internetseite der Kampagne prüfen.
Ein einwandfrei funktionierendes Ventil hilft, Heizkosten zu sparen. Aber auch die richtige Bedienung spielt eine Rolle, wie der Träger der Kampagne, die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online, erläutert. So sollte das Thermostat nicht voll aufgedreht werden. Denn damit werde ein Zimmer nicht schneller warm, sondern nur später viel zu warm - man heize also länger und damit mehr als nötig.
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(Stand: 06.12.2024) -
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.