Sammelklage gegen Gasag-Preiserhöhung wird verhandelt
Stand: 26.01.2011
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Berlin - Das Landgericht Berlin befasst sich seit Mittwoch erneut mit den Tarifen des Gasversorgers Gasag. Daran, ob die Sammelklage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Gasag rechtmäßig ist, hat das Gericht zum Prozessauftakt jedoch Zweifel anklingen lassen.
Aus prozesstaktischen Gründen verzichteten die Verbraucherschützer daher zunächst auf einen Antrag in der Verhandlung. Das dadurch ergangene sogenannte Versäumnisurteil, mit dem das Landgericht die Klage abwies, kann von der Verbraucherzentrale angefochten werden. Es gibt ihr die Möglichkeit, neue Argumente für die Sammelklage vorzubringen. Ein neuer Verhandlungstermin ist noch offen.
Strittig ist, ob die Verbraucherzentrale berechtigt ist, die Forderungen im eigenen Namen für die Gasag-Kunden vor Gericht geltend zu machen. Nach Ansicht des Gerichts wäre derzeit die Klage nicht zulässig, da eine Klagebefugnis "zweifelhaft" sei. Daraufhin nahm die Verbraucherzentrale laut Gericht davon Abstand, den schriftlich angekündigten Klageantrag zu stellen.
Die Klage umfasst Beschwerden von 104 Gasag-Kunden, die sich gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Preiserhöhungen in den Jahren 2005 bis 2009 wehren. Betroffen sind Kunden, die sogenannte Sonderverträge der Tarife "Aktiv" und "Vario" mit dem Unternehmen abgeschlossen hatten. Die Verbraucherzentrale fordert aus ihrer Ansicht zu viel gezahlte Gelder in Höhe von 109.670 Euro zurück.
Es sei unverständlich, warum sich die Gasag weigere, die Differenzbeträge an die Kunden auszuzahlen, sagte der Jurist der Verbraucherzentrale, Bernd Ruschinzik. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatte im Januar 2010 Preiserhöhungen in Sonderverträgen der Gasag für ungültig erklärt. Damit bestätigte der BGH eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008. Das Kammergericht hatte in den Geschäftsbedingungen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden mit Tarifen "Vario", "Fix" und "Aktiv" gesehen.
Gasag-Kunden mit sogenannten Sondertarifverträgen hatten Preiserhöhungen bis zu 15 Prozent hinnehmen müssen. Betroffene, die Preiserhöhungen "unter Vorbehalt" zahlten, haben nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine "gute Chance", Geld zurückzubekommen. Ruschinzik verwies darauf, dass Gasag-Kunden, die selbst Klagen eingereicht hatten, bereits Geld zurückerhielten. "Jeder hat die Möglichkeit, Klage zu erheben. Man muss nur die Verjährung beachten", sagte der Jurist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.