Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Sammelklage gegen E.ON-Gaspreise - Verhandlung am Landgericht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - Über die Sammelklage von 52 Hamburger Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse wird erstmals an diesem Donnerstag (15. September) vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage koordiniert hat, forderte Gaskunden am Montag zum Besuch des öffentlichen Prozesses auf, für den die erste mündliche Verhandlung angesetzt ist.

Mit der Sammelklage soll die "Unangemessenheit des Gaspreises" festgestellt und der Versorger zur Vorlage einer Preiskalkulation verpflichtet werden. Sie ist die erste von Verbrauchern gegen einen Energieversorger in Deutschland. Der Vorstandschef von E.ON Hanse, Hans-Jakob Tiessen, hatte sich zuversichtlich geäussert, dass die Preise einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden. Die Erhöhungen waren mit hohen Energiekosten durch eine weltweit gestiegene Nachfrage und der Ölpreisbindung begründet worden. Neben den Bezugskosten entfällt knapp ein Drittel des Erdgaspreises auf Steuern und Abgaben.

Die Klage richtet sich gegen die seit Oktober vergangenen Jahres erfolgten drei Gaspreisrunden von E.ON Hanse, durch die sich das Gas um mehr als 25 Prozent verteuerte. Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen. Dem sollen nach Schätzung der Verbraucherschützer 20 000 Kunden gefolgt sein.

Die Differenzbeträge habe E.ON Hanse bisher nicht eingeklagt, berichtete die Verbraucherzentrale. Den Kunden sei es nicht zumutbar zu warten, bis sich "E.ON Hanse bequemt, sie auf Zahlung zu verklagen". Auch diese Einschätzung solle das Gericht bestätigen.

Das Unternehmen mit Sitz in Quickborn bei Hamburg versorgt rund 500 000 Einzelkunden in Hamburg, Schleswig-Holstein (90 000) und Mecklenburg-Vorpommern (60 000).