Sammelklage gegen E.ON-Gaspreise - Verhandlung am Landgericht
Stand: 12.09.2005
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Hamburg (dpa) - Über die Sammelklage von 52 Hamburger Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse wird erstmals an diesem Donnerstag (15. September) vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage koordiniert hat, forderte Gaskunden am Montag zum Besuch des öffentlichen Prozesses auf, für den die erste mündliche Verhandlung angesetzt ist.
Mit der Sammelklage soll die "Unangemessenheit des Gaspreises" festgestellt und der Versorger zur Vorlage einer Preiskalkulation verpflichtet werden. Sie ist die erste von Verbrauchern gegen einen Energieversorger in Deutschland. Der Vorstandschef von E.ON Hanse, Hans-Jakob Tiessen, hatte sich zuversichtlich geäussert, dass die Preise einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden. Die Erhöhungen waren mit hohen Energiekosten durch eine weltweit gestiegene Nachfrage und der Ölpreisbindung begründet worden. Neben den Bezugskosten entfällt knapp ein Drittel des Erdgaspreises auf Steuern und Abgaben.
Die Klage richtet sich gegen die seit Oktober vergangenen Jahres erfolgten drei Gaspreisrunden von E.ON Hanse, durch die sich das Gas um mehr als 25 Prozent verteuerte. Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen. Dem sollen nach Schätzung der Verbraucherschützer 20 000 Kunden gefolgt sein.
Die Differenzbeträge habe E.ON Hanse bisher nicht eingeklagt, berichtete die Verbraucherzentrale. Den Kunden sei es nicht zumutbar zu warten, bis sich "E.ON Hanse bequemt, sie auf Zahlung zu verklagen". Auch diese Einschätzung solle das Gericht bestätigen.
Das Unternehmen mit Sitz in Quickborn bei Hamburg versorgt rund 500 000 Einzelkunden in Hamburg, Schleswig-Holstein (90 000) und Mecklenburg-Vorpommern (60 000).