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RWE äußert sich zum Thema Ölpreisbindung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Essen - Der Energiekonzern RWE äußert sich zur Diskussion um die Ölpreisbindung. Sein Unternehmen hätte nichts gegen eine Abschaffung der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis, sagte der Chef der für den Gaseinkauf und -großhandel zuständigen Sparte RWE Supply & Trading, Stefan Judisch, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). "Ob die Bindung bleibt oder nicht, entscheidet der Markt. Wenn der Markt sie will, wird er sie bekommen, wenn nicht, ist das auch in Ordnung. " Seiner Meinung nach dürfe es "im Gashandel keine Dogmen mehr geben".

Damit stellt sich RWE offen gegen die Haltung des größten deutschen Gasimporteurs E.ON Ruhrgas, der an der Ölpreisbindung für Gas festhalten möchte. Die Koppelung gebe Sicherheit, dass im Pipelinegeschäft die Preise nicht einseitig von einer Partei festgelegt würden, und sie dämpfe Preisausschläge, begründet E.ON seine Haltung. 

RWE und E.ON haben unterschiedliche Strategien im Gasgeschäft. E.ON setzte bislang fast ausschließlich auf langfristige Verträge und kaufte nur einen verschwindend geringen Anteil seines Gases auf dem Spotmarkt ein. Erst Anfang des Jahres einigte sich das Unternehmen mit dem russischen Produzenten Gazprom darauf, künftig einen größeren Anteil flexibler zu beziehen. RWE dagegen habe schon immer seine Mengen durch den Handel am Terminmarkt und durch Derivate abgesichert, sagte Judisch. Während RWE im vergangenen Jahr rund 7 Prozent weniger Gas absetzte, musste E.ONs Großhandelssparte Pan-European Gas einen Einbruch von 20 Prozent hinnehmen. RWE ist allerdings in Deutschland auch nur ein vergleichsweise kleiner Importeur. E.ON Ruhrgas, Wingas und VNG sind größer.

Die traditionelle Bindung des Gaspreises ans Öl steht seit langem in der Kritik. In den vergangenen Monaten hat die Debatte neue Nahrung erhalten, weil der Ölpreis und damit die Gaspreise in den Langfristverträgen deutlich stiegen, die Notierungen für Gas am Spotmarkt aber niedrig geblieben sind. Das Angebot übersteigt derzeit die Nachfrage deutlich. Zudem untersagte der Bundesgerichtshof (BGH) den Versorgern in der vergangenen Woche, ihre Gaspreise ausschließlich an den Ölpreis zu koppeln.