Regierung erleichtert Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Stand: 18.08.2010
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Berlin - Die neue Gasnetzzugangsverordnung wurde im Bundeskabinett beschlossen. Die darin enthaltenen Regelungen schaffen bessere Bedingungen für einen flächendeckenden Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt. In der Vergangenheit hatten sich diese häufig als "Hemmschuh" für Wettbewerbsangebote erwiesen.
Insbesondere der Zugang zum Gasnetz stellt für Wettbewerber bisher eine Hürde für den Markteintritt dar. Teilweise konnten benötigte Kapazitäten im Netz nicht erworben werden, weil diese langfristig ausgebucht waren. Dies machte es insbesondere neuen Anbietern schwer, als Wettbewerber aufzutreten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, sagte dazu: "Die hohen Gaspreise zeigen einmal mehr: Wir tun gut daran, durch offene Märkte und einen transparenten Ablauf der Prozesse für mehr Wettbewerb zu sorgen. Ich erwarte, dass die neue Gasnetzzugangsverordnung zu deutlich mehr Bewegung auf dem bisher recht trägen deutschen Gasmarkt führt - auch zum Nutzen der Verbraucher. Gleichzeitig halten wir mit der neuen Verordnung das hohe Maß an Versorgungssicherheit im Gasbereich auch weiterhin aufrecht."
Die neue Gasnetzzugangsverordnung setzt im Wesentlichen auf drei Instrumente:
• Reduzierung der Zahl der Gebiete, innerhalb derer sich Gaslieferanten frei bewegen können (so genannte Marktgebiete) von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013. Dies macht insbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver.
• Erleichterung des Zugangs zu knappen Transportkapazitäten, indem Kapazitäten künftig diskriminierungsfrei versteigert werden. Dies beseitigt eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern.
• Gaskraftwerke kommen leichter ans Netz. Nach dem erfolgreichen Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.
Die Verordnung wird nun ausgefertigt und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.