Regierung: 3000-Meter-Grenze für Gas-Fracking bleibt
Stand: 17.11.2014
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Berlin - Die unkonventionelle Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten soll oberhalb von 3000 Metern verboten werden. Diese Grenze bleibe bestehen, erklärte am Montag ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unter Bezug auf einen Gesetzentwurf, der nach der Ressortabstimmung bald vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Er wies Berichte zurück, wonach diese Grenze, die im Sommer in Eckpunkten zum Gas-Fracking eingezogen worden war, gefallen sei. Die Schiefergasvorkommen in Deutschland befinden sich in der Regel oberhalb von 3000 Metern.
Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wies Berichte zurück, wonach eine geplante sechsköpfige Kommission über mögliche Pilotprojekte entscheiden solle. Sie habe nur die Aufgabe, Entscheidungsträger zu beraten und eine Empfehlung abzugeben. Die Behörden der Länder würden über die Genehmigungen entscheiden.
Fracking werde es nur geben, wenn eine Belastung für die Umwelt ausgeschlossen werden könne. "Der Trinkwasserschutz genießt absoluten Vorrang", sagte der Sprecher. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung für die von Umweltschützern bekämpfte Fördertechnik, bei der tiefe Gesteinsschichten unter Einsatz von Chemikalien aufgebrochen werden.