Recht auf Mietminderung bei energetischer Sanierung eingeschränkt
Stand: 04.02.2013
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Berlin - Bei Baulärm und Schmutz wegen einer energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig in den ersten drei Monaten keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundesrat billigte am Freitag die Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zur energetischen Sanierung stärken soll. Sie regelt zudem, dass die Miete in gewissen Fällen nur noch um 15 Prozent erhöht werden kann.
Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent anheben. Diese Obergrenze soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden. Außerdem ermöglicht die Neuregelung des Mietrechts den Vermietern eine beschleunigte Zwangsräumung, wenn sie Opfer von sogenannten Mietnomaden geworden sind.
Die Opposition kritisierte das Gesetz zwar als unzureichend. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich aber keine Mehrheit. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Entscheidung des Bundesrates mache den Weg frei "für Verbesserungen für Vermieter und Mieter". Das schnellere Verfahren gegen Mietnomaden sei vor allem für "private Kleinvermieter" wichtig.
Der Deutsche Mieterbund sprach von einem "schlechten Tag" für Mieter in Deutschland. Nun würden "zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen" Gesetz. Eine Begrenzung von Neuvertragsmieten gebe es hingegen nicht. Neumieter müssten teilweise sogar 40 Prozent mehr zahlen als ihre Nachbarn im selben Haus. Hier bestehe "Handlungsbedarf", erklärte der Präsident des Mieterbundes, Franz-Georg Rips.
Der Eigentümerverein Haus & Grund und die Wohnungswirtschaft begrüßten dagegen die Verabschiedung der Reform. Mit ihr habe sich nun die "wohnungspolitische Vernunft" durchgesetzt, erklärte Haus & Grund. An vielen Stellen sei es gelungen, der Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht Rechnung zu tragen, teilte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) mit.