Ofenbesitzer müssen bis Ende 2013 Abgasausstoß nachweisen
Stand: 22.01.2013
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Frankfurt/Main - Bis Ende des Jahres müssen Ofenbesitzer nachweisen, dass ihr Modell die Grenzwerte für Emissionen nicht überschreitet. Stoßen die Öfen pro Kubikmeter mehr als 150 Milligramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid aus, müssen sie gemäß einer Verordnung in den nächsten Jahren nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Darauf macht der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt am Main aufmerksam. Entsprechende Nachweise müssen dem Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden.
Die Hinweise finden Verbraucher in den Geräteunterlagen, oder ein Schornsteinfeger misst die Werte. Einen Überblick über die Messdaten von Ofentypen gibt es auch in der HKI-Datenbank. Laut dem HKI genügt ein Eintrag eines Ofens in der Datenbank als erforderlicher Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger. Das haben das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder zugesagt. Die Nachrüstpflicht geht auf die 2010 in Kraft getretene Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zurück.
Für Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, tritt die Nachrüstpflicht schrittweise ein: Einzelraumanlagen, die vor dem 31. Dezember 1974 errichtet wurden oder keine Datumsangabe haben, müssen bis 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Für Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bleibt Zeit bis Ende 2017, für Geräte von 1985 bis 1994 bis Ende 2020, und für Modelle seit 1995, die die Grenzwerte noch nicht einhalten, bis Ende 2024. Außerdem sind Ausnahmen möglich.