Ölmultis wehren sich gegen Offenlegung von Geldströmen
Stand: 04.07.2013
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Washington - Ölkonzerne können weiter geheim halten, wie viel Geld sie an staatliche Stellen in ihren Fördergebieten zahlen. Ein Bezirksrichter in Washington D.C. hat am Dienstag ein Regelwerk der US-Börsenaufsicht SEC für nichtig erklärt, das die Multis dazu zwingen sollte, derartige Geldströme offenzulegen.
Durch die Pflicht zur Veröffentlichung sollte das Versickern der Petrodollar in den Regierungsapparaten etwa der rohstoffreichen afrikanischen Staaten erschwert werden. Die Ölmultis, die in den USA ihre Geschäftszahlen vorlegen, sahen in der Offenlegung aber einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz in anderen Ländern und klagten über ihre Lobby-Vereinigung American Petroleum Institute.
Der Vereinigung gehören neben US-Konzernen wie ExxonMobil oder Chevron auch europäische Firmen wie Shell und BP an, die Geschäfte in den Vereinigten Staaten betreiben. Sie alle fürchteten, dass etwa staatliche Ölunternehmen aus dem arabischen Raum zu tiefe Einblicke in ihre Interna bekommen könnten.
Das SEC-Regelwerk beruhte auf dem Abschnitt 1504 der Finanzmarktreform des US-Kongresses. "Die Behörde hat keine überzeugenden Argumente vorgelegt, dass das Gesetz eindeutig die Veröffentlichung der vollen Berichte verlangt", erklärte Richter John Bates in seiner schriftlichen Urteilsbegründung.
Der Richter kritisierte überdies, dass die SEC keine Ausnahmen für Staaten zugelassen habe, die ihrerseits eine Veröffentlichung von Zahlungen verbieten. Aufgeführt wurden Angola, Kamerun, China und Katar. Diese Entscheidung der Behörde sei "willkürlich und launisch" gewesen.
Unter die Regelung sollten beispielsweise Zahlungen für Förderrechte auf Öl- oder Gasfeldern oder für Abbaurechte bei Metallen und Mineralien fallen. Offengelegt werden sollten Summen über 100 000 Dollar. Zu den Unterstützern zählt die Hilfsorganisation Oxfam. In US-Medien wurde erwartet, dass die US-Börsenaufsicht das Regelwerk nun neu fasst. Es sollte im Herbst diesen Jahres in Kraft treten.