Ölkonzerne müssen in EU künftig für Umweltschäden haften
Stand: 11.06.2013
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Luxemburg/Brüssel - Europa nimmt Ölkonzerne in die Haftung: Beim Unfall auf einer Bohrinsel auf hoher See haften künftig die Öl- und Gaskonzerne in voller Höhe für Umweltschäden. Die EU-Minister billigten am Montag in Luxemburg eine entsprechende EU-Richtlinie, die in den nächsten Wochen in Kraft treten wird. Das teilte der Ministerrat in Brüssel mit. Damit verschärft die EU die Regeln für die Sicherheit von Ölplattformen. Für die Umsetzung aller Vorgaben haben die EU-Staaten dann zwei Jahre Zeit.
Auch die Vergabe von Lizenzen für Tiefseebohrungen wird erschwert: Firmen müssen vor Tiefseebohrungen den Behörden Notfallpläne vorlegen und nachweisen, dass sie im Extremfall ausreichend Geld und Technik besitzen, um etwa eine Ölpest zu beseitigen. Alle eingesetzten Geräte werden von unabhängiger Stelle zertifiziert und regelmäßig geprüft.
Die Bohrungen dürfen erst dann beginnen, wenn eine unabhängige nationale Behörde dies erlaubt. Die Regeln dehnen den Haftungsrahmen auf praktisch alle Förderanlagen aus - bislang galt er nur für Anlagen in Küstennähe, die lediglich einen Bruchteil ausmachen.
Mit den neuen Regeln reagiert die EU auf die Ölkatastrophe der Bohrinsel «Deepwater Horizon» im Golf von Mexiko vom Frühjahr 2010. Damals war die vom Ölkonzern BP betriebene Plattform in Brand geraten und gesunken, der Schaden betrug mehrere Milliarden Dollar.
In europäischen Gewässern gibt es rund tausend Bohrinseln, die meisten davon in Großbritannien. Das Risiko bei Bohrungen nach Öl und Erdgas steigt, weil immer tiefer im Meer gebohrt wird.