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Machtkampf um VNG - Keine Einigung der Anteilseigner

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Gera (dpa) - Im Machtkampf um den Gasimporteur VNG Leipzig haben die ostdeutschen Anteilseigner am Mittwoch vor dem Landgericht Gera keine Einigung erzielt. Streitpunkt ist eine Vereinbarung der Stadtwerke Jena-Pößneck mit dem Oldenburger Energieversorger EWE zum Verkauf der VNG-Anteile von 1,04 Prozent zum 1. Januar 2009. Während die Thüringer auf den Verkauf beharren, bestehen andere kommunale Anteilseigner wie die Stadtwerke Neubrandenburg und Annaberg-Buchholz auf ein Vorkaufsrecht, um die Sperrminorität innerhalb der VNG zu behalten. Die Beteiligung der ostdeutschen kommunalen Anteilseigner an der VNG würde andernfalls unter die Marke von 25 Prozent rutschen.

Die Verbundnetz Gas AG mit Sitz in Leipzig ist der drittgrößte deutsche Gasimporteur. Die EWE hält bereits knapp 48 Prozent der Anteile. "Wir wollen die Sperrminorität auf jeden Fall behalten", betonte der Rechtsanwalt der Kläger am Mittwoch vor der Zweiten Kammer für Handelssachen den Anlass der Klage. Die Beteiligungen der zwölf ostdeutschen kommunalen Anteilseigner sind bisher in der VNG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VuB) gebündelt. Die Kläger verwiesen auf deren Satzung, wonach ihnen ein Vorkaufsrecht zustehe.

Daran fühlen sich die Stadtwerke Jena-Pößneck allerdings nicht gebunden, da sie den Treuhändervertrag zum 31. Dezember 2008 gekündigt haben und der Verkauf an die EWE erst für den 1. Januar 2009 vereinbart ist. Die Sperrminorität sei in dem Streit kein juristisches Argument, sondern nur ein Motiv, sagte der Anwalt der Stadtwerke Jena-Pößneck.

Der Vorsitzende Richter Andreas Grüneberg verwies im Prozess darauf, dass die Kammer mit der Argumentation beider Seiten Probleme habe. Da sich die Kontrahenten nicht einigen konnten, soll nun am 12. November eine Entscheidung verkündet werden.