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LichtBlick erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Gasnetzbetreiber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hamburg - LichtBlick hat vor dem Landgericht Dortmund einstweilige Verfügungen gegen die Gasnetzbetreiber E.ON Gastransport AG & Co. KG und RWE Transportnetz Gas GmbH erwirkt. Die Netzbetreiber müssen jetzt ihnen gegenüber geäußerte Zahlungsvorbehalte anerkennen und eine Billigkeitskontrolle ihrer Netzentgelte nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) akzeptieren. Ebenso ist die von den Gasnetzbetreibern geforderte und in der Kooperationsvereinbarung Gas enthaltene Schiedsgerichtsklausel, mit der der ordentliche Rechtsweg für den Streitfall ausgeschlossen werden sollte, gekippt.

"Der Versuch der Gasnetzbetreiber, sich von der Rechtsprechung abzukoppeln und Netznutzungsentgelte ohne Billigkeitskontrolle festlegen zu wollen, ist gescheitert.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Wesentliche Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung Gas sind damit hinfällig. Sie muss geändert werden."

Die E.ON Gastransport und RWE Transportnetz Gas sind marktgebietsaufspannende Netzbetreiber. Im Rahmen ihrer Bilanzkreisverträge haben sie den Netzzugang davon abhängig gemacht, dass LichtBlick die einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen vorbehaltlos anerkennt und insbesondere die Höhe der Entgelte akzeptiert. LichtBlick war dazu nicht bereit, was zur Verweigerung des Netzzugangs durch die Netzmonopolisten führte. Durch die jetzt erwirkte Einstweilige Verfügung muss der Netzzugang unter den von LichtBlick formulierten Bedingungen und Vorbehalten gewährt werden.

LichtBlick bietet derzeit flächendeckend in den fünf nordöstlichen Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg ein Biogas-/Erdgasprodukt an. LichtBlick ist ein von der etablierten Energiewirtschaft vollständig unabhängiges, privates Unternehmen, das zukünftig bundesweit dieses besonders klimafreundliche Ökogas anbieten wird. Derzeit werden 8.500 Gaskunden versorgt. Die jetzt erwirkten Entscheidungen stellen die rechtlichen Voraussetzungen für das bevorstehende bundesweite LichtBlick-Gasangebot sicher. LichtBlick versorgt zudem 400.000 Stromkunden.