Landgericht untersagt E.ON Thüringen Gaspreisklauseln
Lundquist Neubauer
Stand: 26.06.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Erfurt - Das Landgericht Erfurt hat die Preisänderungsklauseln in den Erdgaslieferverträgen der E.ON Thüringer Energie AG für unwirksam erklärt und das Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet. Aus Sicht des Gerichts stellen folgende Gründe zur Anpassung der Preise eine unangemessene Benachteiligung für den Verbrauchern dar. "Die E.ON Thüringer Energie AG ist zu einer Anpassung der Erdgaspreise insbesondere dann berechtigt, wenn und soweit sich die Bezugskosten der E.ON Thüringer Energie AG verändern, bei Veränderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, im Falle der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung sonstiger oder besonderer Steuern, Abgaben oder Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, bei Änderung der Lohn- und Materialkosten, in dem Umfang, in dem Dritte, die zur Leistungserbringung (Wartung, Instandhaltung) herangezogen werden, ihre Preise gegen über E.ON Thüringer Energie AG verändern." (siehe AZ 10 O 1427/07)
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.