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Landgericht Kiel verpflichtet E.ON Hanse zu Netzöffnung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Landgericht Kiel hat auf Antrag der seit 1999 im Strommarkt tätigen Energie Hanse GmbH den Netzbetreiber E.ON Hanse AG verpflichtet, auch das Gasnetz für die Belieferung von Energie Hanse-Kunden zu öffnen (Urteil vom 24.05.2006, 14 O Kart. 57/06).

Mit diesem Urteil muss zu ersten Mal ein Netzbetreiber nach dem neuen Energiewirtschaftsrecht die Nutzung des Gasnetzes gewähren, ohne dass der Händler eine Vielzahl von einzelnen Transportverträgen abschließen muss. Solche Verträge hatte auch E.ON Hanse gefordert, wodurch der Aufwand zur Belieferung von mittleren und kleinen Kunden so hoch war, dass für Händler ohne eigenes Netz der Eintritt in den Wettbewerb unmöglich war. Jetzt müssen nach der Entscheidung des Gerichts die erforderlichen Verträge von den beteiligten Netzbetreibern untereinander abgeschlossen werden, so dass ein massengeschäftstauglicher Ablauf möglich wird.

Energie Hanse-Geschäftsführer Andreas Grigoleit sagte dazu: "Der Gasverkauf in Norddeutschland ist unser erklärtes Ziel. Wir gehen aber davon aus, dass man uns bei den Netznutzungsbedingungen noch Steine in den Weg legt; vor allem bei den Preisen. Auch das werden wir notfalls gerichtlich klären und dann möglichst bis spätestens zum Herbst Gas anbieten."

Auf die Frage nach der Herkunft des Gases sagte Grigoleit, Energie Hanse hätte definitive Liefer-Zusagen von ausländischen Energiekonzernen.

Mit dieser Entwicklung dürfte die Öffnung des Gasmarktes beschleunigt werden. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde fordert von den Netzbetreibern mit einem Zeitplan die erforderliche bundesweite Kooperation ein. Diese soll zum 01.08.2006 in Kraft treten, ist allerdings inhaltlich heftig umstritten.

Bisher sind alle Terminziele der Marktöffnung verfehlt worden, so dass die durch das Gesetz vom 13.07.2005 theoretisch schon zum 01.02.2006 vorgeschriebene vereinfachte Netznutzung durch nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag anstelle komplizierter Transportketten immer noch nicht praktiziert wird.

Die Entscheidung des Landgerichts Kiel war schon jetzt möglich, weil die Klägerin Energie Hanse sich vorerst auf die Einforderung konkret bezeichneter Kooperationen statt einer bundesweiten Zusammenarbeit der Netzbetreiber beschränkt hatte.

Nach Einschätzung von Energie Hanse-Geschäftsführer Grigoleit, der gleichzeitig als Rechtsanwalt im Energiewirtschaftsrecht tätig ist, hat das Kieler Urteil Auswirkungen auf den Inhalt des bundesweiten Modells. Er kündigte dazu an, wenn Einschränkungen durch Teilnetze und Transportengpässe vorgesehen sein sollen, müsste deren zwingende Notwendigkeit in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Anderenfalls werde man den eingeschlagenen gerichtlichen Weg fortsetzen.