Kunden von E.ON Thüringen können auf Rückzahlungen hoffen
Stand: 16.02.2011
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Erfurt - Kunden von E.ON Thüringen können darauf hoffen, einen Teil ihrer Gas-Entgelte zurückzubekommen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht des Freistaats sei rechtskräftig, teilte die Verbraucherzentrale Thüringen am Mittwoch mit. Der Energieversorger habe in der Vergangenheit ohne entsprechende Rechtsgrundlage die Gaspreise in bestimmten Tarifen erhöht.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer müssen Kunden damit die erhöhten Entgelte nicht zahlen. Zudem könnten Verbraucher, die die Erhöhung bislang hingenommen haben, einen Teil des Entgelts zurückfordern. Allerdings müssen dabei Verjährungsfristen beachtet werden. Zudem bleibe ihnen wahrscheinlich der Klageweg nicht erspart.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Thüringer Oberlandesgericht den Angaben zufolge erklärt, dass die angewandte Preisänderungsklausel in den Tarifen "maxivat" und "duravat" unwirksam sei. Dabei ließen die Richter eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen legte E.ON beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde ein, die die Bundesrichter Anfang Februar zurückwiesen, wie die Verbraucherschützer weiter mitteilten.
(OLG: AZ: 1 U 869/09; BGH: AZ: VIII ZR 181/10)