Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kosten senken mit der richtigen Dämmung von Heizungsrohren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Wer in der Heizperiode die Kosten im Griff behalten will, sollte am besten bereits davor entsprechende Vorbereitungen treffen. Eine Möglicheit, die hier oft übersehen wird, ist die sachgerechte Dämmung von Rohrleitungen.

„Im Altbau können ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen bis zu ein Viertel der gesamten Anlagenverluste bewirken“, stellt Marlis Hopf, Leiterin des Energiesparprojekts der Verbraucherzentrale Brandenburg, fest. Die Fachingenieure der Verbraucherzentrale empfehlen daher zu prüfen, ob die Warmwasser-führenden Rohre im Keller und anderen unbeheizten Räumen ausreichend gedämmt sind. Ist das nicht der Fall, sollte man den Vermieter darauf ansprechen oder beim eigenen Wohneigentum mit einem Heizungsfachbetrieb die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Effiziente Heizungstechnik

Neben einer guten Dämmung der Gebäudeaußenhülle gehört die Installation einer effizienten Heizungstechnik zu den grundlegenden Maßnahmen, um die Betriebskosten zu senken. Für bestehende Gebäude gelten in vielen Fällen energetische Nachrüstverpflichtungen einzelner Anlagenteile. Eigentümer von Gebäuden müssen laut Energieeinsparverordnung dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, die sich in unbeheizten Räumen befinden.

Auf ausreichende Dämmung achten

Die Dämmung sollte laut Gesetz mindestens zwei Zentimeter betragen und in etwa dem Rohrdurchmesser entsprechen. Die Dämmstoffschalen, die um die Leitungen gelegt werden, sollten die Wärmeleitfähigkeitsklasse 035 haben und lückenlos und gut verklebt sein. Auch Armaturen, Ventile und dergleichen müssen wie die Leitungen energetisch ertüchtigt werden. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmeregelungen, sofern sie nicht verkauft werden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Eigentümer im eigenen Interesse wirtschaftliche Sparmaßnahmen durchführen.