Kartellamt stellt Gasunternehmen Ultimatum bei Lieferverträgen
Stand: 13.09.2005
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Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt will Bewegung in die Gaspreise bringen und hat 15 Gasunternehmen ultimativ zur Begrenzung von langfristigen Lieferverträgen mit Stadtwerken aufgefordert. Die Behörde habe den Ferngasgesellschaften ein entsprechendes Abmahnschreiben gesandt, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Ihre insgesamt mehrere hundert solcher Lieferverträge seien unzulässig, weil sie den Wettbewerb auf dem Gasmarkt behinderten. Betroffen sind alle wichtigen Branchenunternehmen mit dem Marktführer E.ON-Ruhrgas.
Mit der Öffnung der Verträge und Begrenzung von Laufzeiten solle in einen bislang abgeschotteten Markt mit zu viel Bindung für Stadtwerke mehr Wettbewerb kommen, sagte Böge. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und auch bessere Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es auch mehr Preisdruck geben, von dem auch der Privatkunde mit niedrigeren Gaspreisen profitieren könne. "Nur wenn Wettbewerb da ist, gibt es Chancen, auch Preise zu drücken."
E.ON Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann sprach von einer radikalen Position des Kartellamts, das in die Vertragsfreiheit eingreifen wolle. Wenn es daran festhalte, würde das Amt eine gerichtliche Auseinandersetzung provozieren, sagte Bergmann der "Welt". Böge macht indes klar, dass die Wettbewerbshüter keine weiteren Kompromisse mehr machen würden. Das "Ende der Fahnenstange" bei Verhandlungen sei erreicht. "Ich gehe bis dato davon aus, dass wir zu einer Verständigung kommen." Es liege jetzt vor allem an E.ON Ruhrgas, ob es zu einer solchen Lösung komme, weil andere Unternehmen auf die Haltung des Marktführers blickten.
Das Kartellamt werde sich auch um mehr Transparenz bei den Gasendpreisen von Stadtwerken kümmern, kündigte Böge an. Es genüge nicht, wenn Stadtwerke ihren Kunden einfach erklärten, ein höherer Gaspreis sei auf höhere Ölpreise zurückzuführen. Bei Preismissbrauch und konkreten Beschwerden werde das Kartellamt tätig.
Das Verfahren des Kartellamts zu Langfristverträgen beziehe sich nicht auf die Verträge der Gasimportgesellschaften mit den Produzenten und den dort ausgehandelten Bedingungen etwa zur Kopplung an Ölpreise, machte Böge klar. "Das ist nicht unsere Spielwiese." Zur weiteren Öffnung des Gasmarkts müssten auch die Endkunden bessere Möglichkeiten zum Wechsel ihres Versorgers haben. Dafür sei die Bundesnetzagentur zuständig.
Das Kartellamt hatte bereits im Dezember 2003 Verfahren gegen die Ferngasgesellschaften wegen der Langfristverträge eingeleitet und seither seine Position im Einzelnen deutlich gemacht. Es sei aus Wettbewerbsgründen nicht zu akzeptieren, dass solche Verträge Stadtwerke oft 10 bis 15 Jahre und zum Teil sogar bis zu 25 Jahre binden - und das oft mit der gesamten Bedarfsmenge. "Newcomer haben dadurch keine Möglichkeit in den Markt einzutreten." Einige Versorger aus anderen Ländern warteten nur darauf, den deutschen Markt beliefern zu können.
Nach den Vorstellungen der Wettbewerbshüter sollen Verträge mit Stadtwerken eine Laufzeit von zwei oder vier Jahren (je nach Bedarfsdeckung) nicht überschreiten. Erlaubt sein sollen bestimmte Freimengen. Bei Verträgen mit kleinen Stadtwerken oder Weiterverteilern (Bedarf bis maximal 200 Gigawatt) soll es auch weiter keine Einschränkungen geben.