Kartellamt sieht Gefahr für Wettbewerb durch Abschottung auf dem Gasmarkt
Stand: 17.12.2009
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Bonn - Die hohe Auslastung der Gasfernleitungen durch Großlieferanten behindert nach Ansicht des Bundeskartellamts den Marktzugang für neue Anbieter. Weil Gastransportrouten und Knotenpunkte oft langfristig durch konzernverbundene Vertriebsunternehmen ausgebucht seien, bestehe die Gefahr einer Marktabschottung auf den nachgelagerten Gasliefermärkten, erklärte die Behörde am Donnerstag in Bonn bei Vorlage ihres Abschlussberichts über die Lage in den Gasfernleitungsnetzen. Kapazitätsanfragen insbesondere neuer Anbieter könnten regelmäßig nicht bedient werden, monierte das Kartellamt.
Im Rahmen der im Februar 2009 begonnenen Untersuchung befragte das Kartellamt mehr als 50 Unternehmen und analysierte tausende Kapazitäts- und Lieferverträge. Anlass der Untersuchung waren Hinweise, dass die Auslastung der Netze durch die etablierten Konzerne den Wettbewerb auf den Märkten für den Transport und Vertrieb von Erdgas beschränkt. Gasfernleitungsnetze dienen dem Erdgastransport über weite Strecken und sind deshalb wichtig für den Gas-Import und die Weiterverteilung innerhalb Deutschlands.
Das Kartellamt erklärte, für langfristige Buchungen der Fernleitungsnetze gebe es keine "sachliche Rechtfertigung" - allenfalls dann, wenn die Langfristbuchung nicht über die Mindestabnahmemenge hinausgehe, die ein Unternehmen kaufen muss, um überhaupt beliefert zu werden. Vor der Einleitung von Missbrauchsverfahren will die Behörde jedoch die gesetzliche Entwicklung abwarten. Die Bundesregierung plant nach einem Eckpunktepapier, die Laufzeiten der Buchungen von Gasnetz-Kapazitäten gesetzlich zu begrenzen.