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Kartellamt hebt Beschränkungen im Gasmarkt auf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Bonn - Die deutschen Ferngasversorger können in Zukunft wieder freier agieren. Das Bundeskartellamt entschied am Dienstag, die bislang geltende Begrenzung von Laufzeiten und Bezugsquoten in der Vertragsgestaltung mit Gasendverteilern nicht zu verlängern. Die Behörde nannte die verbesserte Wettbewerbssituation im Gasmarkt als Grund für die Aufhebung der Maßnahme.

Die nun von den Bonner Wettbewerbshütern getroffene Entscheidung geht auf Regelungen aus den Jahren 2006 und 2007 zurück. Damals hatte das Kartellamt festgestellt, dass der Ferngasmarkt wegen zu langer Verträge über zu hohe Quoten des Bedarfs der Abnehmer zu stark abgeschottet war. So hatten 70 Prozent der Kunden der Ferngasversorger, meist Stadtwerke, nur einen Lieferanten für ihren gesamten Bedarf und sich für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren festgelegt.

Seitdem darf ein Endverteiler nur noch für maximal 50 Prozent seines Bedarfs Verträge mit einem Ferngaslieferanten über mehr als vier Jahre schließen. Will ein kommunaler Versorger mehr als 80 Prozent von einem Gaslieferanten beziehen, darf ein solcher Vertrag höchstens für zwei Jahre abgeschlossen werden. Die Beschränkung war bis Ende September befristet und wird durch die jetzige Entscheidung aufgehoben.

Die Wettbewerbshüter haben dafür Marktteilnehmer befragt und sind zu dem Schluss gekommen, dass im Gasmarkt heute mehr Wettbewerb herrscht. So sei der Anteil der beanstandeten Verträge bei den Ferngasunternehmen wie E.ON Ruhrgas, Verbundnetz Gas AG, Wingas und RWE drastisch zurückgegangen. Dadurch gebe es mehr Produkte von mehr Lieferanten, was die Verhandlungsmacht der Abnehmer erhöhe.

bne-Geschäftsführer Robert Busch hält die Entscheidung für vollkommen verfrüht. Tatsächlich sei die Marktkonzentration auf der Importstufe heute – mit nur fünf bis sechs großen Importeuren – noch immer ungeheuer hoch. Faire und diskriminierungsfreie Netzzugangsbedingungen seien noch weitgehend Wunschvorstellungen. Und durch die Aufteilung des Marktes in Marktgebiete existierten noch immer ganze Teilmärkte ohne liquiden Erdgashandel.

„Die Situation auf dem Gasmarkt hat sich noch lange nicht so grundlegend verändert, dass man auf eine kartellrechtliche Untersagung langfristiger Gaslieferverträge verzichten könnte“, erläutert Busch. Unterstützt würde er durch die Einschätzung der Monopolkommission, die in ihrem „Sondergutachten Strom und Gas 2009“ Zweifel daran äußert, „dass die Wettbewerbsentwicklung in den nächsten rund eineinhalb Jahren soweit fortgeschritten sein wird, dass auf die Untersagung langfristiger Gaslieferverträge verzichtet werden kann.“