Jährlicher Heizungscheck lohnt sich
Stand: 17.09.2009
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Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten hält mancher die jährliche Wartung seiner Heizungsanlage für überflüssig. Schließlich überprüft ja schon der Schornsteinfeger jedes Jahr die Heizung. Warum also für die gleiche Leistung zweimal zahlen, fragen sich viele Hausbesitzer.
Heizungswartung und Abgasmessung sind nicht dasselbe
Heizungswartung und die jährliche Abgasmessung durch den Schornsteinfeger sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei der Kontrolle durch den Schornsteinfeger wird gemessen, ob die Anlage die Emmissionsgrenzwerte einhält. Energieausnutzung und zuverlässige Funktion der Anlage werden über die Heizungswartug geprüft.
Pflege muss sein: Ein über längere Zeit vernachlässigter Heizkessel kann bis zu zehn Prozent mehr Energie verbrauchen als nötig. Eine jährliche Wartung samt Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Reinigung von Kessel und Brenner sowie abschließender Messung der Abgaswerte, sollte vom Fachmann durchgeführt werden.
Heizung entlüften
Zu viel Luft im Heizkörper verbraucht unnötig Energie, da sich das Heizwasser nicht mehr optimal verteilen kann. Die Heizung benötigt so länger, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Befindet sich Luft im Heizkörper, entsteht das typischen gluckernden Geräusch beim Einschalten. Wichtig ist natürlich auch der Wasserdruck der Heizanlage oder Therme, der vor und nach dem Entlüften überprüft werden sollte. Ist dieser zu niedrig, muss Heizungswasser nachgefüllt werden.
Pupmenaustausch kann sich lohnen
Wegen einberechneter Reserven, dem so genannten "Angstzuschlag", sind Pumpen früher vielfach überdimensioniert produziert worden. Moderne Pumpen sind nicht nur kleiner, diese verbrauchen bei gleicher Leistung auch deutlich weniger Strom. Anlagen, die 10 bis 15 Jahre alt sind, bieten daher deutliche Einsparpotenziale.
Ein Teil der Kosten für die Heizungswartung durch einen Fachhandwerker kann sogar steuerlich geltend gemacht werden - und zwar als Direktabzug von der Steuerschuld. Anerkannt werden jeweils 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen, maximal bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Diese steuerliche Begünstigung gilt übrigens ebenso bei einer Heizungsmodernisierung.