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Höhere Miete nach Heizungstausch? Worauf es ankommt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn ein neuer Heizkessel eingebaut wird, kann damit viel Energie gespart werden. Die Kosten können auf die Mieter umgelegte werden, wenn modernisiert wurde. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) darf der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Nicht möglich ist das aber, wenn die bisherige Heizung sehr alt und störungsanfällig war und sowohl zu Beginn als auch während der Heizperiode immer wieder ausgefallen ist. Hier stellt der Austausch im Zweifel eine fällige Instandsetzungsmaßnahme dar, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin 64 S 63/17).

Dabei spielt es keine Rolle, ob zum Zeitpunkt des Heizungsaustausches die alte Anlage funktionsfähig war. Denn für die Fälligkeit der Instandsetzung einer Anlage der Haustechnik kommt es nicht auf die punktuelle Funktionsfähigkeit an, sondern perspektivisch gesehen auf deren gesichertes Funktionieren.

Laut Deutschem Mieterbund sind Reparaturen im Haus oder in der Wohnung immer Sache des Vermieters. Er muss diese Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen, und er darf deshalb keine Mieterhöhung fordern. Anders ist es aber bei Modernisierungen. Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Wohnwertverbesserung berechtigen zu einer Mieterhöhung.