Gutachten: Fracking-Gesetz ist verfassungswidrig
Stand: 05.06.2015
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Berlin - Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gas-Fracking ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. "Die Konstruktion einer Expertenkommission mit Entscheidungskompetenzen verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung", heißt es in einer Auswertung des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Nach den bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen.
Boehme-Neßler mahnte Änderungen an: "Entscheidungen über die Anwendung von Fracking-Technologien müssen in letzter Instanz von staatlichen Akteuren getroffen werden." Expertengremien könnten Politik und Behörden beraten. "Sie dürfen aber weder rechtlich noch faktisch die letzte Entscheidung treffen." Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Landesbehörden das Votum der Kommission übernehmen können, aber nicht müssen.
Beim unkonventionellen Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Befürchtet werden Gefahren für Umwelt und Wasser. Derzeit wird das Gesetz im Bundestag beraten und soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Für alle sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebiete, wird Fracking generell ausgeschlossen.
Die SPD könnte sich eine Änderung an den Plänen vorstellen. Der SPD-Umweltpolitiker Frank Schwabe sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die vom CDU-geführten Kanzleramt durchgesetzte Expertenkommission ist eine Schnapsidee und eine Zumutung für unsere parlamentarische Demokratie." Er könne sich nicht vorstellen, "dass die Abgeordneten bereit sind bei dieser Selbstentmachtung zugunsten der Erdgaswirtschaft mitzuspielen".