Glos lobt neues Kartellrecht für Energieversorger
Stand: 06.10.2008
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Berlin - Bundeswirtschaftsminister Glos sieht in der Einstellung der Preismissbrauchsverfahren gegen die Töchter des E.ON-Konzerns einen Erfolg des neuen Kartellrechts. Die Gasversorger haben sich verpflichtet, die Gaspreise trotz erheblich gestiegener Bezugskosten zwei weitere Monate stabil zu halten und den Kunden einen Bonus zu gewähren. Der Vorteil für die Kunden beläuft sich auf insgesamt 55 Millionen Euro.
Glos hierzu: "Ich begrüße die durch das Einwirken des Bundeskartellamts erreichte Entlastung der betroffenen Verbraucher. Gerade die bereits für den Beginn der Heizperiode angekündigten Erhöhungen der Gaspreise hätten für die Verbraucher zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt. Das konnte vom Bundeskartellamt nun mit Hilfe des neuen Kartellrechts verhindert werden. Der neu geschaffene § 29 GWB zeigt damit seine ersten positiven Auswirkungen in den Taschen der Verbraucher."
Der § 29 GWB ist am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten und konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Insbesondere erleichtert es den Kartellbehörden, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen nun die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.