Gerichtsurteil: Gaspreiserhöhung nur mit konkreter Begründung
Stand: 28.10.2009
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Hamburg - Energieversorger dürfen einem Gerichtsurteil zufolge ihre Gaspreise nicht ohne konkrete Begründung erhöhen. Das Landgericht Hamburg erklärte am Dienstag eine Preisanpassungsklausel des Gasversorgers E.ON Hanse für unwirksam. Der Konzern hatte in Verträgen mit den Kunden festgelegt, den Gaspreis der "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" anzupassen. Dies benachteilige die Verbraucher unangemessen. Gegen die Klausel und die damit verbundenen Preiserhöhungen hatten mehrere Kunden erfolgreich geklagt. E.ON Hanse will gegen die Entscheidung in Berufung gehen. (Az. 301 O 32/05)
Die Hamburger Richter entschieden, dass in Verträgen mit Verbrauchern an die Ausgewogenheit und Klarheit einer Änderungsklausel hohe Anforderungen zu stellen seien. Klauseln, die eine Preiserhöhung nach "freiem Belieben" erlaubten, seien unwirksam. Erforderlich sei vielmehr, dass die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung möglichst konkret festgelegt würden. Der Kunde müsse die Möglichkeit erhalten, die Änderungen nachzuvollziehen und nachzurechnen.
Das bereits seit 2005 laufende Verfahren geht aber in eine neue Runde, da E.ON Hanse in Berufung gehen will. Darüber müsste das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. E.ON-Hanse-Geschäftsführer Matthias Wendel erklärte, das Gericht habe nicht über die Angemessenheit der Gaspreise entschieden, sondern sich auf einen rein formalen Aspekt konzentriert. Dieser sei für die Kernfrage aber unerheblich. Eine anders formulierte Klausel hätte an der Preisgestaltung nichts geändert, erklärte Wendel.