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Gericht sorgt für Pause im Machtkampf um Gasimporteur VNG

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Gera/Leipzig/Berlin - Im Machtpoker um die Mehrheit bei Deutschlands drittgrößtem Gasimporteur VNG in Leipzig hat das Landgericht Gera am Mittwoch für eine Atempause gesorgt. Die Zweite Kammer für Handelssachen gab einer Klage von drei ostdeutschen Stadtwerken statt. Demnach dürfen die Stadtwerke Jena-Pößneck ihre VNG-Anteile vorerst nicht wie geplant an den niedersächsischen Energieversorger EWE verkaufen. Damit bleibt die Sperrminorität der ostdeutschen Anteilseigner vorerst erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 2 HK O 67/08)

Die Kläger hatten auf ein Vorkaufsrecht gepocht. Die Jenaer müssen nun ihre Anteile von 1,04 Prozent den Klägern zum Verkehrswert anbieten. "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, ob wir in Berufung gehen", sagte der Geschäftsführer der Stadtwerke Jena-Pößneck, Till Noack. "Wir haben einen rechtsgültigen Vertrag mit der EWE, den wir erfüllen müssen und erfüllen wollen. Wie dieser Vertrag mit dem Urteil in Einklang zu bringen ist, müssen wir jetzt in aller Ruhe prüfen."

Grund für die seit Monaten anhaltenden Auseinandersetzungen ist der drohende Verlust der Sperrminorität der ostdeutschen Anteilseigner von 25 Prozent an der Verbundnetz Gas AG. Bisher sind die Anteile der zwölf ostdeutschen Stadtwerke von 25,79 Prozent in der Beteiligungsgesellschaft VuB gebündelt.

EWE ist mit knapp 48 Prozent Hauptaktionär der VNG. Erklärtes Ziel der EWE ist es, durch Zukäufe kommunaler Anteile die Mehrheit an dem Gasimporteur zu bekommen. Im Osten wird der Verlust der Eigenständigkeit des Vorzeigeunternehmens mit DDR-Wurzeln und des Firmensitzes in Leipzig befürchtet. EWE war 2003 als strategischer Partner bei VNG eingestiegen.