Gericht kritisiert langfristige Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas
Lundquist Neubauer
Stand: 26.04.2006
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Düsseldorf (dpa) - Die langfristigen Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas sind nach vorläufiger Einschätzung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts rechtswidrig. In einer mündlichen Verhandlung ließ das Gericht am Mittwoch erkennen, dass es nach derzeitigem Stand die Meinung des Bundeskartellamts teilt.
E.ON Ruhrgas hatte das Gericht angerufen, um die Verfügung des Bundeskartellamtes aufheben zu lassen. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßte die Ausführungen des Gerichts vom Mittwoch. Sollte das Gericht seine Auffassung beibehalten, wäre dies ein wichtiger Schritt zu Wettbewerb auf dem deutschen Erdgasmarkt, hieß es in Essen.
Unterdessen sind beim Oberlandesgericht 70 Eilanträge von Stadtwerken aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen, mit denen diese die Veröffentlichung ihrer Unternehmensdaten durch die Bundesnetzagentur verhindern wollen. Die Behörde hatte die Kostenstrukturen der Gasanbieter untersucht. Die Bundesnetzagentur habe inzwischen erklärt, die Daten vorerst nicht zu veröffentlichen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Mittwoch. Das Gericht werde nun zunächst eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur einholen.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
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