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Gericht entscheidet über langfristige Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wird an diesem Dienstag seine Eil-Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der langfristigen Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas verkünden. Der zweite Kartellsenat des Gerichts war während der mündlichen Verhandlung Ende April zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Verträge mit den Stadtwerken rechtswidrig sind und den Wettbewerb behindern.

Damit teilte der Senat die Meinung des Bundeskartellamts. Die Kartellwächter hatten die Verträge mit zahlreichen Stadtwerken verboten und moniert, der Marktführer E.ON Ruhrgas nutze seine marktbeherrschende Stellung aus und verhindere Wettbewerb. Der Energiekonzern hatte das Gericht angerufen, um die Verfügung des Bundeskartellamtes aufheben zu lassen.

Weist das Gericht den Antrag zurück, darf E.ON Ruhrgas mit sofortiger Wirkung keine der umstrittenen Verträge mehr schließen und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auch die Altverträge nicht mehr fortführen. Gibt das Gericht dem Antrag des deutschen Marktführers im Gasgeschäft statt, kann der Konzern weiterhin langfristige Gasbezugsverträge abschließen und muss bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auch die Altverträge nicht beenden.

Das Bundeskartellamt hatte sein Verbot mehrfach angekündigt. Eine Kompromisslösung war in Verhandlungen mit den Energiekonzernen gescheitert. Wegen des Verdachts der unerlaubten Absprachen im Energiemarkt hatte die EU-Kommission vor einem Monat die E.ON- Zentrale in Düsseldorf durchsucht.