Gericht entscheidet über langfristige Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas
Stand: 19.06.2006
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Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wird an diesem Dienstag seine Eil-Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der langfristigen Gaslieferverträge von E.ON Ruhrgas verkünden. Der zweite Kartellsenat des Gerichts war während der mündlichen Verhandlung Ende April zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Verträge mit den Stadtwerken rechtswidrig sind und den Wettbewerb behindern.
Weist das Gericht den Antrag zurück, darf E.ON Ruhrgas mit sofortiger Wirkung keine der umstrittenen Verträge mehr schließen und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auch die Altverträge nicht mehr fortführen. Gibt das Gericht dem Antrag des deutschen Marktführers im Gasgeschäft statt, kann der Konzern weiterhin langfristige Gasbezugsverträge abschließen und muss bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auch die Altverträge nicht beenden.
Das Bundeskartellamt hatte sein Verbot mehrfach angekündigt. Eine Kompromisslösung war in Verhandlungen mit den Energiekonzernen gescheitert. Wegen des Verdachts der unerlaubten Absprachen im Energiemarkt hatte die EU-Kommission vor einem Monat die E.ON- Zentrale in Düsseldorf durchsucht.