Gasunternehmen droht Verbot von Langverträgen mit Stadtwerken
Stand: 26.09.2005
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Bonn (dpa) - Nach dem Scheitern von Verhandlungen für mehr Wettbewerb im Gasmarkt droht Ferngasunternehmen ein Verbot des Bundeskartellamts für langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken. Eine Lösung sei am Marktführer E.ON Ruhrgas gescheitert, teilte das Kartellamt am Montag in Bonn ohne weitere Erklärungen mit. Seit Tagen hatten beide Seiten um einen Kompromiss zur zeitlichen Begrenzung der strittigen Lieferverträge gerungen, die Stadtwerke zum Teil bis zu 25 Jahre binden. Eine Untersagung solcher Verträge hatte Amtspräsident Ulf Böge 15 deutschen Unternehmen unmissverständlich und ultimativ angedroht, falls es keine Einigung gebe.
Deutschlands zweitgrösster Gasversorger RWE bedauerte das Scheitern der Gespräche. "RWE hat sich in den Gesprächen intensiv und konstruktiv engagiert", sagte der Sprecher von RWE Energy, Wolfgang Schley, in Dortmund. Es müsse nun abgewartet werden, welche weiteren konkreten Vorschläge das Kartellamt machen werde.
Mit einer Begrenzung der Laufzeiten will Böge mehr Wettbewerb in den Markt bringen. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und auch bessere Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es auch mehr Preisdruck geben, von dem dann auch der Privatkunde durch niedrigere Gaspreise profitieren könne.
Die Union und die FDP riefen das Kartellamt zu einem harten Kurs auf. Der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte, sagte, er erwarte jetzt, dass die Behörde alle rechtlichen Möglichkeiten sehr konsequent nutze. Auch eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung solle nicht gescheut werden. Unternehmen und die Wirtschaft brauchten mehr Wettbewerb und Vielfalt in diesem oligopolen Markt, damit für Privathaushalte und Unternehmen faire Marktpreise entstünden.
Böge will sich an diesem Dienstag vor der Presse in Bonn zu den Hintergründen des Scheiterns und dem Vorgehen des Kartellamts äussern. Er hatte den Unternehmen bereits eine Frist bis vergangenen Mittwoch gesetzt, sich zu kürzeren Lieferverträgen zu verpflichten. Sollte es keine Einigung mit dem Kartellamt geben, werde die Behörde die wettbewerbsrechtlich unzulässigen Verträge untersagen. Ein "Nachverhandeln" werde es nicht geben.
Verbraucherschützer sehen jetzt auch die Politik in der Pflicht. "Wir brauchen schnell eine handlungsfähige Regierung", sagte der Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Carel Mohn, dem "Tagesspiegel". Die Energiekonzerne würden das politische Vakuum ausnutzen und die Konflikte auf die Spitze treiben. Die Branche habe es nicht geschafft, mit ihren Leitungsnetzen verantwortungsvoll umzugehen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht noch Potenziale für die Senkung der Netznutzungsentgelte der Strom- und Gasnetzbetreiber. Wie hoch diese im einzelnen ausfallen werden, lasse sich derzeit noch nicht beziffern, sagte Kurth in Berlin. Ende Oktober beginne die Überprüfung der Netznutzungsentgelte der Stromversorger und Ende Januar der Gasversorger. Kurth rief die Unternehmen auf, eng mit seiner Behörde zusammenzuarbeiten. Er machte aber zugleich klar, dass die Netznutzungsentgelte nur einen Teil (etwa ein Drittel) des Endverbraucherpreises ausmachten.
Die Erdgaspreise für Haushalte liegen nach Angaben des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland im europäischen Mittelfeld. Dies sei das Ergebnis einer aktuellen Studie von Energy Advice (London). In Dänemark, Schweden, Italien und den Niederlanden müssten die Kunden wesentlich tiefer in die Tasche greifen. In allen untersuchten Ländern seien die Gaspreise in den vergangenen 12 Monaten erheblich gestiegen. "Das zeigt, das sich kein Land von der weltweiten Energiepreisentwicklung abkoppeln kann." Ausserdem schöpfe in Deutschland der Staat 30 Prozent der Haushaltsgaspreise ab.
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