"Gasrebellen" können mit Sieg gegen E.ON Hanse rechnen
Stand: 18.11.2010
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Hamburg - Hamburgs "Gasrebellen" könnten im Kampf gegen Gaspreiserhöhungen bald einen Sieg davontragen: In dem Berufungsverfahren um die Sammelklage von 53 Gaskunden zeichnet sich ab, dass der Energiekonzerns E.ON Hanse kurz vor einer Niederlage steht. Alle Gaspreiserhöhungen seit Oktober 2004 seien der vorläufigen Bewertung des Gerichts zufolge für die Kläger ungültig. Dies sagte der Vorsitzende Richter Ralph Panten am Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG). Die endgültige Entscheidung wird vom Senat am 22. Dezember verkündet. Ob das Urteil auch anderen Verbrauchern zugute kommt, ist noch offen.
Sollte die endgültige Entscheidung so ausfallen wie die vorläufige Bewertung, würde ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Oktober vergangenen Jahres (Az: 301 O 32/05) bestätigt. Darin hatte das Landgericht den Satz zu Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Energieversorgers verworfen. Nach der jahrzehntelang verwendeten Vertragsklausel war das Unternehmen berechtigt, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen. Zu allgemein, zu intransparent und damit nichtig, urteilte das Landgericht. Und das wohl zurecht, meint das OLG. Mittlerweile hat sich eine Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) zu der Materie herausgebildet, die dieses Urteil stützt.
Die Sammelklage mit Unterstützung der hiesigen Verbraucherzentrale hatte 2005 bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Welle ähnlicher Prozesse in nahezu allen deutschen Gerichtsbezirken ausgelöst. Nach einem starken Anstieg der Ölpreise hatten auch die Gasversorger ihre Preise heraufgesetzt, im Fall von E.ON Hanse um mehr als ein Drittel innerhalb eines Jahres. Das schien den Verbrauchern zu viel, sie fühlten sich übervorteilt und zogen vor Gericht. Der Energieversorger fühlte sich auf der sicheren Seite und schwor Stein und Bein, lediglich gestiegene Einkaufskosten an die Kunden weiterzugeben.
Nach erheblichen Scharmützeln und einer weitgehenden Offenlegung der Kalkulation durch E.ON Hanse nahm das Geschehen eine unerwartete Wende: Das Gericht wollte nicht mehr nachrechnen, ob die Preiserhöhungen durch E.ON angemessen waren, sondern erklärte die gesamte AGB-Klausel für nichtig und damit auch sämtliche darauf gestützten Erhöhungen. E.ON Hanse hätte die Versorgungsverträge der "Gasrebellen" kündigen müssen, um sich vor den negativen Folgen der unzureichenden AGB zu schützen.
Die E.ON-Anwälte kämpfen auf verlorenem Posten. Die Verbraucher hätten keinen Festpreis abgeschlossen, sondern gewusst, dass die Preise auf dem Energiemarkt schwanken, argumentierten die Rechtsvertreter des Konzerns vor Gericht. Die Kunden seien ja auch bereit gewesen, höhere Preise zu bezahlen, sofern sie angemessen seien. Das sei bislang aber gar nicht überprüft worden. Wollten alle Verbraucher die höheren Preise zurückbekommen, kämen auf E.ON Hanse Rückforderungen von 749 Millionen Euro zu.
Doch ob wirklich die übrigen E.ON-Hanse-Kunden von der Sammelklage profitieren werden, ist juristisch umstritten und müsste erst noch geklärt werden. Betroffen sein könnten 300.000 bis 500.000 Verbraucher. Bundesweit gab es eine Vielzahl von Prozessen gegen Versorgungsunternehmen. Die Oldenburger EWE hat sich als erstes Unternehmen nach einem Urteil des BGH bereiterklärt, ihren Kunden 100 Millionen Euro zurückzugeben, das sind bis zu 200 Euro je Haushalt.
Auch die Hamburger Sammelklage kann noch vor dem BGH landen, der Senat will die Revision zulassen.