Gaspreismissbrauch – Bundeskartellamt soll Namen nennen
Stand: 04.12.2008
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Berlin - „Es reicht nicht aus, dass die Gasversorger jetzt ihren Vertragskunden Gutschriften in Millionenhöhe erteilen. Das Geld muss auch bei den Mietern ankommen, die 2007 und 2008 die überhöhten Gaspreise gezahlt haben“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Das Bundeskartellamt sollte jetzt die Namen der Unternehmen nennen, die in den letzten Jahren zu Unrecht abkassiert haben. Vermieter, die Vertragskunden der Gasversorger, müssen die Gutschriften oder Bonuszahlungen an die geschädigten Mieter auszahlen.“
Das Bundeskartellamt hatte die Missbrauchsverfahren gegen 29 Gasversorger wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise eingestellt. Im Gegenzug verpflichteten sich die Unternehmen, rund 127 Millionen Euro an die betroffenen Gasverbraucher durch Gutschriften bzw. Preismaßnahmen zu erstatten. Bei gasbeheizten Mehrfamilienhäusern erhält der Vertragskunde, das heißt der Vermieter, die Bonuszahlung oder Gutschrift. „Natürlich darf der Vermieter die Gutschrift nicht behalten. Er muss das Geld anteilig an die betroffenen Mieter auszahlen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch diejenigen Mieter die Gutschrift erhalten, die in den Jahren 2007 und 2008 die rechtswidrig überhöhten Preise der Gasversorger bezahlt haben, auch wenn sie möglicherweise zwischenzeitlich umgezogen sind“, sagte Siebenkotten.
Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Mieterbund-Direktor den vom Bundeskartellamt ausgehandelten Preismaßnahmen-Kompromiss. Danach dürfen die Unternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt und überhöhte Preise gefordert haben, 55 Prozent des Gutschriftenvolumens verrechnen mit Preissenkungen oder einer Verschiebung von Preiserhöhungen. „Rechtsgrundlagen für eine Erhöhung der Gaspreise kann ich nicht erkennen. Tatsächlich ist die Senkung der Gaspreise mittlerweile längst überfällig. Die Versorger haben mit dem Argument der steigenden Ölpreise in diesem Jahr ihre Preise um 25 bis 30 Prozent erhöht. Seit einem halben Jahr sind die Ölpreise eingebrochen. Jetzt müssen die Gaspreise nach der Logik der Versorger spürbar herabgesetzt werden“, forderte Siebenkotten. „Als Kompensationsmittel im Missbrauchsverfahren taugen diese Preismaßnahmen nicht.“
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