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Gaspreiserhöhungen: Wechseln ist besser als klagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden, dass Gaskunden, die nicht über Preiserhöhungen informiert wurden, Geld zurückfordern können. Doch davor warnen Verbraucherschützer. Vor Gericht gegen Preiserhöhungen zu klagen, ist ein teures Risiko.

Tarifkunden der Grundversorgung, deren Preise zwischen Oktober 2012 und Oktober 2014 gestiegen sind, könnten klagen (Az. VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12). Das Gericht setzte damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. Er hatte im Oktober 2014 die deutsche Vorschriften zur Erhöhung von Gaspreisen ohne vorherige Begründung rückwirkend zum 1. Juli 2004 für unzulässig erklärt. Der Gesetzgeber änderte die entsprechende Regelung nach dem EuGH-Urteil dann Ende Oktober 2014.

Historische Lücke geschlossen

Der BGH schloss die Lücke von 2004 bis 2014 durch eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung. Demnach hätten "verständige Kunden" den Energieversorgern das Recht eingeräumt, die Steigerungen ihrer eigenen Bezugskosten weiterzugeben, darüber hinausgehende Profite aber nicht.

In den beiden Ausgangsfällen scheiterten damit Klagen von Verbrauchern gegen die Stadtwerke Hamm und Geldern. Laut BGH hatten die Vorinstanzen festgestellt, dass die Stadtwerke ihren Tarifkunden - also Kunden mit geringem Verbrauch - lediglich eigene Bezugskostensteigerungen weitergereicht hatten. 

Besser nicht klagen

Weil dem Urteil zufolge die Richter in solchen Streitfällen Steigerungen der Bezugskosten für die Versorger auch "schätzen" dürfen, warnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor voreiligen Prozessen.

Nach deren Berechnung hätten durchschnittliche Tarifkunden mit Blick auf die dreijährige Widerspruchsfrist etwa 250 Euro zurückfordern können, wenn der BGH die Gaspreiserhöhungen wegen der intransparenten Klausel für insgesamt nichtig erklärt hätte. Nun könne allenfalls um einen Bruchteil dieses Betrags bei hohem Prozessrisiko gestritten werden. Das Urteil habe der Energiewirtschaft "den Rücken gestärkt", erklärte der Energieexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP die Entscheidung.

Gasanbieterwechsel bringt höhere Einsparungen

Wer eine Nachricht über höhere Gaspreise erhält, sollte sich nach günstigeren Angebote umsehen. Immer mehr Gasversorger kämpfen um die Gunst der Kunden, was zu attraktiven Preisen und verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen führt. Der Wechsel des Gasanbieters kann so mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.