Gaskunden sollten Rechnungen aus 2010 jetzt widersprechen
Lundquist Neubauer
Stand: 09.10.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Vielen Gaskunden des RWE-Konzerns winken Rückzahlungen - sie sollten daher Rechnungen ab 2010 noch bis zum Jahresende widersprechen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Betroffen sind Kunden, die Gas zu sogenannten Sondertarifen beziehen. Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. Nach Angaben der Verbraucherschützer können Kunden bis zu 200 Euro zurückfordern.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter hatten kritisiert, dass RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können (Az.: VIII ZR 162/09). Daher muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.
Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man zu viel gezahlte Beträge möglichst schriftlich zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.