Gaskunden sollten Rechnungen aus 2010 jetzt widersprechen
Stand: 09.10.2013
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Düsseldorf - Vielen Gaskunden des RWE-Konzerns winken Rückzahlungen - sie sollten daher Rechnungen ab 2010 noch bis zum Jahresende widersprechen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Betroffen sind Kunden, die Gas zu sogenannten Sondertarifen beziehen. Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. Nach Angaben der Verbraucherschützer können Kunden bis zu 200 Euro zurückfordern.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter hatten kritisiert, dass RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können (Az.: VIII ZR 162/09). Daher muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.
Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man zu viel gezahlte Beträge möglichst schriftlich zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.