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Gas-Fracking in Deutschland: Fragen und Antworten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Im zweiten Anlauf soll es gelingen, dass umstrittene Gas-Fracking in Deutschland zu regeln. 2013 scheiterte die schwarz-gelbe Koalition am Widerstand in den eigenen Reihen, so fanden CDU-Politiker die Trinkwassergebiete rund um den Bodensee nicht ausreichend geschützt. Fragen und Antworten zum Thema.

Gibt es ein Komplett-Verbot?

Nein. Beim Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefer- und Kohleflözgestein gepresst. Dadurch wird das Gestein auf großer Fläche aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweicht. Wasserführende Schichten liegen zwar meist weit höher, aber viele befürchten durch die Förderung und die Rückflüsse eine Verunreinigung. Daher gibt es viele Teilverbote.

Wo ist es generell verboten?

In allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes wird es ausgeschlossen. Dazu zählt die Regierung in ihrem am Donnerstag vorgelegten Gesetzentwurf alle Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsbereiche von Talsperren und Seen, "die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen". Außerhalb der Gebiete wird Fracking oberhalb von 3000 Metern untersagt.

Wo wird Fracking erlaubt? 

Theoretisch überall außerhalb der genannten "sensiblen Gebiete". Deswegen ist die 3000-Meter-Grenze auch ein wenig Augenwischerei. "Die Fracking-Gaslobby hat sich durchgesetzt", meint Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Linken-Bundestagsfraktion. Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf eine wissenschaftlich begleitete Probebohrung, muss die betreffende Landesbehörde grünes Licht geben.

Die eingesetzte Flüssigkeit darf aber nicht wassergefährdend sein. Rückflüsse und Lagerstättenwasser müssen getrennt in Behältnissen aufgefangen werden. Das Lagerstättenwasser darf aber im Untergrund verpresst werden, wenn es sicher im Gestein eingeschlossen wird.

Also wird es erstmal nur Probebohrungen geben?

Nein. Das ist neu im Vergleich zu den im Sommer vorgelegten Eckpunkten von Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD). Nach Bearbeitung des Entwurfs im Kanzleramt darf es nun ab 2019 auch eine kommerzielle Förderung geben, also eine Gasförderung im großen Stil. Befürworter verweisen darauf, dass in den USA dank einer Fracking-"Revolution" die Energiepreise gesunken sind.

Wann gibt es hierfür eine Erlaubnis?

Zunächst muss eine sechsköpfige Expertenkommission, bestehend aus Geologen, Umweltbeamten und Geoforschern bestätigen, dass keine Erdbebengefahr und Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Sie muss aber nicht einstimmig, sondern nur mit Mehrheit entscheiden. Die zuständige Landesbehörde kann dann grünes Licht geben, aber sie kann es trotz eines positiven Expertenvotums auch verweigern. Eine beim Umweltbundesamt angesiedelte weitere Kommission muss zudem die eingesetzte Flüssigkeit unter die Lupe nehmen. ExxonMobil wirbt damit, ein Gemisch mit unbedenklichen Stoffen entwickelt zu haben.

Wie groß sind die Vorkommen überhaupt?

Seit 1961 wird in Deutschland mit Hilfe der Fracking-Technik aus tiefen Hohlräumen Gas gefördert - dies bleibt unter strengen Auflagen wie Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterhin erlaubt. Die Regierung unterscheidet in dem Entwurf sozusagen zwischen gutem und bösem Fracking. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) betont, dass die technisch gewinnbare Menge an Schiefergas bis zu 1,3 Billionen Kubikmeter betragen kann. Der jährliche Verbrauch liegt bei 90 Milliarden in Deutschland - somit könnte der gesamte Verbrauch theoretisch 12 bis 13 Jahre gedeckt werden. So viel wird mit dem Gesetzentwurf jedoch kaum gefördert werden können. Aber gerade durch die Russland-Krise wird nach einer Verringerung der Abhängigkeit gesucht.

Wie geht es nun weiter?

Wahrscheinlich Anfang 2015 wird das Kabinett entscheiden, dann der Bundestag. Der Bundesrat muss den Änderungen im Bereich Wasser- und Naturschutz sowie dem Bergrecht nicht zustimmen. Aber gerade in der SPD geht einigen die Öffnung für kommerzielles Fracking zu weit. Vor der zweiten Jahreshälfte 2015 wird das Gesetz nicht in Kraft treten.