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Fracking: Fluch oder Segen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - In Deutschland gibt es bisher keine gesetzliche Regelung zum umstrittenen Gas-Fracking. Das Kabinett will nun ein Gesetzespaket beschließen. Doch noch bevor das Paket auf den Weg gebracht ist, kündigen Union und SPD schon Verschärfungen im Bundestag an.

Warum sind die Gräben so tief?

Wesentlich dazu beigetragen hat der Dokumentarfilm "Gasland" (2010) über die US-Fracking-Revolution. In einem Fördergebiet in Colorado kam Wasser aus dem Hahn, das sich entzünden ließ. Doch der brennende Hahn hatte letztlich nichts mit Fracking zu tun, sondern es ging wohl nur um bodennahes Methan, das in der Gegend das Wasser belastete und sich entzünden ließ. Doch der Film veränderte auch in Deutschland massiv die öffentliche Meinung - gerade in möglichen Fördergebieten wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bis hin zu den Bierbrauern reicht die Protestfront. Wasserführende Schichten liegen zwar meist weit höher als die Fracking-Zonen, aber viele befürchten durch Förderung und Rückflüsse eine Verunreinigung.

Wird in Deutschland nicht längst großflächig Gas "gefrackt"?

Ja. Seit 1961 wird in Deutschland mit Hilfe der Fracking-Technik aus tiefen Hohlräumen Gas gefördert - dies bleibt unter strengen Auflagen wie Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterhin erlaubt. Die Regierung grenzt es nun ab von dem noch neuen unkonventionellen Fracking, bei dem mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefer- und Kohleflözgestein gepresst wird. Dadurch wird das Gestein auf großer Fläche aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweicht, und eben nicht aus Hohlräumen.

Wie groß ist das Förderpotenzial?

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) betont, dass die technisch gewinnbare Menge an unkonventionellem Schiefergas bis zu 1,3 Billionen Kubikmeter betragen kann. Der jährliche Verbrauch liegt bei 85 bis 90 Milliarden in Deutschland - somit könnte der Verbrauch theoretisch bis zu 14 Jahre gedeckt werden. Fracking könnte auch helfen, unabhängiger von Russland zu werden. Unternehmen werden aber nur investieren, wenn sie nach der zunächst geplanten Erprobungsphase auf kommerzielle Förderung hoffen können.

Welche Auflagen wird es geben?

Geplant ist ein Fracking-Verbot für folgende Bereiche: Naturschutz-, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete; Einzugsgebiete von Talsperren und Seen, die der Wasserversorgung dienen; für die Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen zur Wasserversorgung sowie im Bereich von Brunnen. Die 16 Bundesländer können das Verbot noch erweitern auf Mineralwasservorkommen und auf Wasserentnahmestellen für die Herstellung von Getränken wie zum Beispiel Bier. Außerhalb der Gebiete wird Fracking in einer Tiefe von 0 bis 3000 Metern untersagt, unkonventionelle Gas-Vorkommen liegen meist bei 1000 bis 2000 Metern.

Wo wird Fracking erlaubt? 

Theoretisch überall außerhalb der genannten "sensiblen Gebiete". Deswegen ist die 3000-Meter-Grenze auch ein wenig Augenwischerei. Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf eine wissenschaftlich begleitete Probebohrung, muss zunächst die betreffende Landesbehörde grünes Licht geben. In dem Fall wären auch Bohrungen oberhalb der 3000-Meter-Grenze möglich. Die eingesetzte Flüssigkeit darf aber nicht wassergefährdend sein. Rückflüsse und Lagerstättenwasser müssen getrennt in Behältnissen aufgefangen werden. Das Lagerstättenwasser darf aber im Untergrund verpresst werden, wenn es sicher im Gestein eingeschlossen wird. Das ist umstritten. Mitarbeiter von ExxonMobil - größter Gasförderer in Deutschland - tranken sogar im Fernsehen jüngst einen Becher Frack-Flüssigkeit, um zu zeigen, dass sie keine giftigen Chemikalien enthalte und harmlos für das Trinkwasser sei.

Gibt es also erst einmal nur Probebohrungen?

Nein, nach 2018 kann es auch eine kommerzielle Förderung geben, also eine Gasförderung im großen Stil. Der SPD-Umweltpolitiker Frank Schwabe wirft dem Bundeskanzleramt vor, sich hier dem Lobbydruck der Gaskonzerne gebeugt zu haben, die ursprünglichen Pläne von Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) sahen dies nicht vor. Voraussetzung ist aber 1.) eine erfolgreiche Erprobungsmaßnahme, dann muss 2.) eine unabhängige Expertenkommission bescheinigen, dass eine Gasförderung in der Gesteinsformation unbedenklich ist. Die zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder sind aber an deren Votum nicht gebunden.

Was ist besonders umstritten?

Viele Abgeordnete der SPD sehen die sechsköpfige Kommission kritisch. Sie soll aus Geologen, Umweltbeamten und Geoforschern bestehen und muss nicht einstimmig entscheiden. Sie fürchten einen Automatismus für kommerzielle Projekte - hierüber müsse aber der Bundestag entscheiden. "In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig", sagt aber auch der CDU-Politiker Andreas Mattfeld, der eine rund 100 Abgeordnete umfassende, Fracking-kritische Unions-Gruppe steuert. Er wirft Hendricks vor, Änderungswünsche ignoriert zu haben und fordert eine Verschärfung, etwa beim Umgang mit Lagerstättenwasser. Somit dürfte hier das "Strucksche Gesetz" zur Anwendung kommen - kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist.

Wie reagieren Opposition und Umweltschützer?

Ablehnend, sie sprechen von einem "Fracking-Ermöglichungsgesetz". Werde die jeweilige geologische Formation von der Expertenkommission als grundsätzlich unbedenklich eingestuft, könnten Unternehmen dort ungehindert fracken, meint der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), Olaf Tschimpke. "In der ganzen norddeutschen Tiefebene oder der Bodenseeregion wäre dann Fracking möglich." Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter betont: "Deutschland braucht ein Frackingverbot."