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EU hat keine Einwände gegen "Goldene Aktie" für Paris bei Suez-GDF

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Brüssel (AFP) - Bei der Fusion der französischen Energieversorger Suez und Gaz de France (GDF) hat die EU-Kommission keine Einwände gegen Frankreichs Plan, sich Sonderstimmrechte über eine so genannte Goldene Aktie zu sichern. Das Vorhaben verstoße nicht gegen Gemeinschaftsrecht, bestätigte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel. In einem Brief von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an das Finanzministerium in Paris heißt es, "der aktuelle Stand" des Projekts werde Brüssel nicht veranlassen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten.

Der französische Staat hält derzeit gut 80 Prozent an GDF. Im Zuge der Fusion würde der Anteil auf rund 34 Prozent fallen. Dies stößt in Frankreich auf starke Widerstände, weil Paris vor zwei Jahren bei der Teilprivatisierung des Gasunternehmens festgelegt hatte, dass der Anteil nicht unter 70 Prozent sinken wird. Um die Vorbehalte auszuräumen, versucht die französische Regierung, die Kritiker mit einem Sonderstimmrecht zu beruhigen. Dabei würde der Staat laut Wirtschafts- und Finanzminister Thierry Breton bei Energietransportnetz, Gasterminals und Speicherung ein "Veto" haben. Die Verbraucherpreise für Gas in Frankreich sollen über Juli 2007 hinaus staatlich festgelegt werden können.

Trotz des grünen Lichts für das französische Vorhaben bekräftigte ein Sprecher von EU-Kommissar McCreevy am Freitag Brüssels grundsätzliche Vorbehalte gegen staatliche Sonderstimmrechte. Diese bauten Hindernisse im Binnenmarkt auf. Die EU-Kommission war in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Goldene Aktien vorgegangen. Erlaubt werden können sie allerdings "aus unabweislichen Gründen des Allgemeininteresses".