Erfolgreiche Klage gegen Gaspreiserhöhungen von E.ON Hanse
Stand: 30.04.2013
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Hamburg - Nach einem langen und zähen Rechtsstreit haben sich Hamburger Gaskunden mit ihren Sammelklagen erfolgreich gegen Preiserhöhungen des Versorgungsunternehmens E.ON Hanse gewehrt. Das Unternehmen lässt in zwei Verfahren sowohl seine Revision beim Bundesgerichtshof als auch eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg fallen, teilte die E.ON Hanse Vertrieb GmbH am Montag in München mit.
Gleichzeitig kritisierte E.ON Hanse die Hamburger Gerichte: Sie hätten sich auf den rein formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. "Die Preise von E.ON Hanse waren und sind angemessen", sagte eine Sprecherin. Für Rückzahlungen sehe der Konzern keine Grundlage.
Die Verfahren reichen zurück bis ins Jahr 2005, als 55 E.ON-Kunden nach einer Serie von Preiserhöhungen mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale vor Gericht zogen. In dem bundesweit stark beachteten Prozess sollte geklärt werden, ob die Preiserhöhungen des Energieversorgers angemessen sind. Im Laufe des Prozesses entdeckten die Richter jedoch, dass die Vertragsklausel, mit der E.ON Hanse die Erhöhungen begründete, zu unbestimmt war. In der jahrzehntelang verwendeten Formulierung stand lediglich, E.ON Hanse sei berechtigt, die Preise an die Entwicklungen auf dem Wärmemarkt anzupassen. Das sei zu wenig, befanden die Richter. Damit seien alle Preisänderungen unwirksam. Diese Rechtsprechung setzte sich durch. Die zweite Sammelklage von Ende 2009 zielte darauf ab, dass E.ON Hanse rund 75 000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen an 55 Kunden zurückzahlen sollte.
Die Hamburger Verbraucherzentrale begrüßte die juristische Kapitulation des Energieversorgers. "Damit könnten sich auch diejenigen Verbraucher zu viel gezahltes Geld wiederholen, die nur unter Protest gezahlt haben", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Das betreffe allein 50 000 E.ON-Hanse-Kunden. Weitere 5000 hätten die erhöhten Preise gar nicht gezahlt, sie müssten nun nicht nachzahlen.
Ob Kunden mit Altverträgen die Mühe einer Klage gegen den Energiekonzern auf sich nehmen wollten, sei aber fraglich. Es gehe jeweils um Beträge um die 1000 Euro. Seit 2009 enthalten die Gasverträge von E.ON Hanse neue Preisklauseln, die juristisch nicht anfechtbar sind.