Erdgasimporte teurer - Russland-Gas nach Ukraine-Streit ausgeglichen
Stand: 07.02.2006
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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit des Staates, außerhalb des Kartellrechts auf die hohen Gas-Importpreise Einfluss zu nehmen. Darauf verweist die Regierung in einer Antwort auf parlamentarische Anfragen der FDP-Fraktion, wie die Pressestelle des Bundestages am Dienstag mitteilte. Danach sind die Importpreise für Erdgas zwischen November 2004 und November 2005 um 43 Prozent gestiegen. Die Verteuerung zeige, dass die Gaspreisentwicklung im Inland "von der Tendenz her" nachvollziehbar sei. Für die Verbraucher nahm der Gaspreis in diesem Zeitraum um 15,4 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt auf dpa-Anfrage mitteilte.
Die Einigung zwischen beiden Staaten habe keine Auswirkungen auf den deutschen Gasbezugspreis gehabt. Deutschland beziehe etwa 36 Prozent - das sind rund 40 Milliarden Kubikmeter seines jährlichen Gasbedarfs aus Russland. Seit fast 40 Jahren sei diese Lieferung von Gas und Öl weitgehend reibungslos und zuverlässig verlaufen, so die Bundesregierung. Während des russischen Konflikts mit der Ukraine habe sie im engen Kontakt mit den Gasimporteuren gestanden. Sie habe die Gaswirtschaft aufgefordert, ihrer Versorgungsaufgabe nachzukommen und alles zu unternehmen, um auf Lieferengpässe reagieren zu können.
Die Kontroverse bestätigt nach Aussage der Regierung den Ansatz, in der Energiepolitik auf einen ausgewogenen Energiemix mit einem nach Lieferländern und Energieträgern gestaffelten Angebot sowie auf eine bessere Energieeffizienz zu setzen, um Preis- und Versorgungsrisiken zu begrenzen.
Ob Preissteigerungen der Gasversorgungsunternehmen im Einzelfall sachlich gerechtfertigt sind, sei Sache kartellrechtlicher Prüfung, betont die Regierung. Die Importverträge seien derzeit kein Gegenstand von Verfahren des Bundeskartellamtes oder der EU-Kommission. Es handele sich dabei um privatrechtliche Verträge zwischen den ausländischen Gasproduzenten und den deutschen Importgesellschaften. Die so genannte Preisbildungsformel sei Bestandteil dieser privatrechtlichen Vereinbarungen. Auf solche Verträge und die darin enthaltene Preisbildungsformel könne nur kartellrechtlich eingewirkt werden.
Die umstrittene Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis ist laut Regierung Bestandteil der privatwirtschaftlich geschlossenen, langfristigen Gasbezugsverträge mit ausländischen Produzenten. Diese Ölpreisbindung könne dazu beitragen, dass Gas am Wärmemarkt als Wettbewerbsenergie zum Heizöl konkurrenzfähig angeboten werden kann. Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder prüften zur Zeit, ob Änderungen der Gasbezugskosten aufgrund der Ölpreisbindung gleichermaßen bei steigenden und fallenden Kosten an die Kunden weitergegeben werden.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) forderte indessen, Öl- und Gaspreise zu entkoppeln. Dann könne der Gaspreis sinken, sagte DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert Berlin der dpa. Sollte die Iran-Krise zu einem massiven Anstieg des Ölpreises führen, würde automatisch auch Gas erneut teurer. "Wenn der Gaspreis weiter an den Ölpreis gekoppelt bleibt, dann wird er weiter steigen", sagte Kemfert. Hohe Energiepreise belasteten die Gesamtwirtschaft. Positive Impulse verspricht sich die Expertin von der Öffnung der Gasnetze und der freien Lieferantenwahl durch den Verbraucher.