E.ON Ruhrgas verliert vor Gericht: Langfristige Verträge untersagt
Stand: 04.10.2007
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Düsseldorf (dpa) - Im Kampf für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt hat das Bundeskartellamt einen Sieg gegen den größten deutschen Gasversorger E.ON Ruhrgas errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte E.ON Ruhrgas am Donnerstag, langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken abzuschließen. Der 2. Kartellsenat bestätigte damit im Hauptsacheverfahren eine Verfügung der Wettbewerbshüter von Anfang 2006 in vollem Umfang.
E.ON Ruhrgas habe bereits die Laufzeiten aller Verträge verkürzt, sagte ein Unternehmenssprecher in Essen. Das Unternehmen hatte diesen Schritt im Juni vergangenen Jahres angekündigt, nachdem es vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung des Kartellamts gescheitert war.
Nach dem Beschluss des Düsseldorfer Gerichts sind auch sogenannte Stapelverträge mit unterschiedlichen Lieferanteilen und Laufzeiten unzulässig. Auch durch solche Verträge werde nahezu der gesamte Bedarf eines regionalen Versorgers über eine lange Zeit in der Hand eines einzelnen Anbieters gebündelt, hieß es. Die Schranken für den Marktzutritt anderer Anbieter blieben bestehen. Gerade kleinere Ortsgasunternehmen könnten dazu neigen, am vertrauten Vertragspartner festzuhalten.