E.ON Hanse verliert Prozesse - Verbraucher gewinnen
Stand: 12.01.2010
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Hamburg - Der Hamburger Regionalversorger E.ON Hanse gerät im jahrelangen Streit um die Gaspreise juristisch ins Hintertreffen. Bei mehreren hundert Verfahren an Amtsgerichten in ganz Norddeutschland setzte sich bisher weitgehend die Verbraucherseite durch.
Ein Amtsrichter im niedersächsischen Winsen sprach am Dienstag gleich 70 Urteile, die fast durchgängig gegen E.ON Hanse ausfielen. Der Energieversorger hatte Kunden verklagt, die eigenmächtig ihre Rechnungen gekürzt hatten, weil sie Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 für nicht rechtmäßig hielten. Die Amtsgerichte orientierten sich an einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem es allerdings nicht darum ging, ob die Erhöhungen der Gaspreise angemessen waren oder nicht.
Das Landgericht entschied im Oktober 2009 nämlich aus einem anderen Grund gegen E.ON Hanse: Die Preisänderungsklausel in den Verträgen sei unwirksam, weil zu unbestimmt. Sie lautete: "E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen." Gegen die Entscheidung hat das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt; das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz wird noch in diesem Jahr darüber verhandeln.
Eine rechtskräftige Klärung des Streits über die Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen der Jahre 2004 und 2005 wegen gestiegener Kosten steht noch aus. "Wir hoffen und wünschen, dass endlich ein Gericht eine Entscheidung in der Sache trifft", sagte eine E.ON-Hanse- Sprecherin. E.ON-Hanse-Kunden hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale geklagt.