E.ON Hanse-Gasstreit geht in die zweite Instanz
Stand: 17.11.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Hamburg - Der Rechtsstreit zwischen dem Energiekonzern E.ON Hanse und 53 Gaskunden ist am Mittwoch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in die zweite Instanz gegangen. Er zieht sich nun bereits seit fünf Jahren hin. In einem Urteil vom 27. Oktober 2009 hatte das Hamburger Landgericht über die Unwirksamkeit einer in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) enthaltenen "Preisanpassungsklausel" entschieden, so ein Sprecher des Gerichts. Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird für den 22. Dezember erwartet.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würden etwa 15 Preiserhöhungen von E.ON Hanse seit 2004 unwirksam werden, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann.
Technisch gesehen könnten dann Rückerstattungsklagen von über einer halben Milliarde Euro auf den Energiekonzern zukommen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Verbraucher klagten. Rund 55.000 Gaskunden haben nach Angaben von E.ON Hanse bereits Widerspruch eingelegt.
Allerdings sei zu erwarten, dass das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehe, sagte Hörmann. Mit einem endgültigen Urteil sei dann erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen. In vergleichbaren Verfahren habe der BGH zuletzt immer zugunsten der Verbraucher entschieden, sagte er.